Abmahnung von Finntrade GmbH wegen unzulässiger Werbung mit Garantie auf eBay

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Aktuell wird mir eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Finntrade GmbH aus Heinrichsberg, vertreten durch die Rechtsanwälte Sagsöz & Euskirchen aus Bonn, vorgelegt.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, der abgemahnte eBay-Verkäufer habe sich des unlauteren Wettbewerbs schuldig gemacht. Er habe auf Internetplattform eBay in unzulässiger Weise mit einer Herstellergarantie geworben.

Problematisch ist bei eBay die Werbungmit einer Garantie, ohne dass die Garantiebedingungen gemäß § 477 BGB erläutert werden. Bei dieser Vorschrift handelt es sich um zwingende Informationspflichten, die nach Ansicht der Rechtsprechung in die Artikelbeschreibung bei eBay mit aufzunehmen sind.

§ 477 BGB sagt insofern:

Eine Garantieerklärung (§ 443) muss einfach und verständlich abgefasst sein. Sie muss enthalten

  1. den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden und
  2. den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers.

Auch wenn der Bundesgerichtshof das Problem der Werbung mit einer Garantie bei eBay noch nicht abschließend geklärt hat, hat in der Vergangenheit zumindest das OLG Hamm mehrfach entschieden, dass eine Werbung mit einer Garantie bei eBay wettbewerbswidrig sei, wenn sie den Anforderungen des § 477 BGB nicht genügt.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Verpflichtung zur Übernahme der anwaltlichen Kosten, die der Finntrade GmbH entstanden seien. Diese Kosten werden anhand eines Gegenstandswertes von 20.000 € bemessen und belaufen sich daher auf 964,60 € zuzüglich einer Auslagenpauschale von 20 €.

Abmahnung Finntrade GmbH wegen unlauteren Wettbewerbs – Reaktionsmöglichkeiten

Nichts zu tun, ist definitiv die falsche Lösung. Reagiert der abgemahnte eBay-Verkäufer gar nicht, so droht zunächst der Erlass einer einstweiligen gerichtlichen Verfügung hinsichtlich des geltend gemachten Anspruchs auf Unterlassung.

Die Unterlassungserklärung in der Form abzugeben, in der sie dem abgemahnten eBay-Verkäufer vorgelegt wird, ist auch selten eine gute Idee. Wenn es sich empfiehlt, eine Unterlassungserklärung abzugeben, sollte diese vorher anwaltlich geprüft und modifiziert werden, da sie oft Verpflichtungen enthält, durch deren Übernahme der abgemahnte eBay-Verkäufer unangemessen benachteiligt wird.

Es empfiehlt sich, innerhalb der üblicherweise sehr kurzen Fristen, die Abmahnung einem auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zur Prüfung vorzulegen. Dieser kann Sie sodann entsprechend beraten und entscheiden, was weiter zu tun ist. Trifft der in der Abmahnung gemachte Vorwurf grundsätzlich zu, dann empfiehlt es sich womöglich, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Damit ist noch nicht gesagt, dass Sie auch den geltend gemachten Zahlungsanspruch in voller Höhe erfüllen müssen. Oftmals ist der pauschal um die 20.000 € angesetzte Streitwert deutlich überhöht. Es besteht dann immer noch eine sehr gute Erfolgsaussicht, nur einen geringeren Betrag zahlen zu müssen.

Man kann es auch darauf ankommen lassen, ob die Finntrade GmbH den Weg vor Gericht sucht und auf Zahlung der geforderten Rechtsanwaltskosten klagt. Hier würde dann inzident überprüft werden, ob die Abmahnung tatsächlich zu Recht erfolgte.

Es spricht einiges dafür, dass die durch die Finntrade GmbH ausgesprochenen Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sein könnten. Insbesondere dann, wenn eine Vielzahl von Abmahnungen in einem sehr kurzem Zeitraum ausgesprochen wurde, ist dies ein Indiz dafür, dass es hier nicht in erster Linie um die Einhaltung des lauteren Wettbewerbs geht, sondern lediglich um die Gewinnerzielungsabsicht.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Finntrade GmbH erhalten?

Gerne können Sie sich zur Überprüfung der Abmahnung und gegebenenfalls Vertretung Ihrer Interessen an mich wenden. Dies gilt nicht nur dann, wenn Ihnen der Vorwurf gemacht wurde, unlauter mit Garantien geworben zu haben. Die Finntrade GmbH hat in der Vergangenheit auch bereits gewerbliche eBay-Händler wegen des Vorwurfs der Verletzung unterschiedlicher wettbewerbsrechtlicher Regelungen abgemahnt. Auch wenn die Vielzahl der Abmahnungen, welche die Finntrade GmbH ausgesprochen zu haben scheint, ein Indiz dafür sein kann, dass die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sein können, muss jeder Abmahnung trotzdem ernst genommen und schnell eine praxisgerechte Lösung gefunden werden.



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