Abmahnung von Porsche & UNIT4 IP – Porsche-Nachbau

  • 2 Minuten Lesezeit

Aktuell berichten wir erneut über eine Abmahnung der Porsche AG und der Kanzlei UNIT4 IP. Wir kennen die Abmahnung von Porsche bereits aus vielen Mandaten. Als Spezialist für Markenrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz können wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung anbieten. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung via E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. So werden die knappen Fristen sicher gewahrt.

Porsche-Replika und -Nachbauten als Gegenstand einer markenrechtlichen Abmahnung?

Für uns als Anwälte für Markenrecht ist es nicht überraschend, dass sich Porsche zunehmend gegen den Vertrieb von Porsche-Nachbauten und -Replika wendet. In der Vergangenheit wurde bereits gegen Tuner und Anbieter von Ersatzteilen vorgegangen. Wir haben bereits vielfach über diese Abmahnungen von Porsche und UNIT4 IP berichtet.

Gegenstand der aktuellen Abmahnung ist ein Porsche-Nachbau des Porsche 550 Spyder, welcher über die Handelsplattform mobile.de angeboten wurde. Dem Händler wird vorgeworfen, die Marken „Porsche“, „Porsche 550“ und „Spyder“ verletzt zu haben, indem ein Nachbau angeboten wurde, der mit den Marken gekennzeichnet war. Es werden die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung, Auskunft – zur Vorbereitung des Schadenersatzes – und Kostenerstattung der Abmahnkosten verlangt.

Abmahnung von Porsche – Vermeiden Sie diese typischen Fehler:

Autohändler, die eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung der Firma Porsche AG und Unit4 IP erhalten haben, sollten folgende Fehler vermeiden:

  1. Unterschreiben Sie nicht die Unterlassungserklärung! Sie sind nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung in der vorgeschlagenen Form zu unterzeichnen. So muss z. B. eine Vertragsstrafe von 5.500 € nicht akzeptiert werden. Lassen Sie sich von einem Spezialisten für Markenrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten. Unsere Ersteinschätzung ist sogar kostenlos.
  2. Erteilen Sie nicht voreilig Auskunft! Da in der Regel keine Testkäufe gemacht wurden, ist der Gegner auf Ihre Auskunft angewiesen. Einmal gemachte Auskünfte können kaum zurückgenommen werden. Da die Auskunft der Vorbereitung des möglicherweise beträchtlichen Schadensersatzes dient, warnen wir zudem davor, Kontakt zur Gegenseite aufzunehmen.
  3. Zahlen Sie nicht die geforderten Abmahnkosten. Auch ein vorschneller Ausgleich der Kosten ist nicht zu empfehlen. Nur wenn eine Markenrechtsverletzung tatsächlich gegeben ist, besteht ein Kostenerstattungsanspruch. Dies sollte ein Anwalt für Markenecht zunächst prüfen.

Richtige Reaktion bei Erhalt einer Abmahnung von Porsche:

Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie folgende Tipps beachten:

  • Ruhe bewahren
  • Abmahnung nicht ignorieren und die Fristen beachten
  • Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Markenanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.

Als Anwälte für Markenrecht haben wir bereits tausende markenrechtliche Mandate bearbeitet. Wir kennen die Besonderheiten der markenrechtlichen Abmahnung von Porsche und Unit4 IP und haben bereits vielfach über die Abmahnung berichtet:

Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht und auf die Abwehr markenrechtlicher Abmahnungen spezialisiert. Nutzen Sie unsere Erfahrung mit diesen Fällen und nehmen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Wir klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf und vermeiden weitere Risiken.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.

Beiträge zum Thema