Abmahnung von RA Marcel van Maele für Herrn Michael M. wg. Verkaufs gebrauchter Produktkeys

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Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwalts Marcel van Maele für Herrn Michael M. vor, in der dem Abgemahnten irreführende Handlungen vorgeworfen werden. Der Abgemahnte soll die von dem Bundesgerichtshof für den Verkauf von Gebrauchtsoftware erstellten Voraussetzungen nicht erfüllt haben. Damit soll der Kunde bzgl. des Erhalts ordnungsgemäßer Software getäuscht worden sein.

Gefordert wird durch RA van Maele die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Ausgleich seiner Gebühren aus einem Gegenstandswert von 50.000 EUR (entspr. 1.822,96 EUR) sowie Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes i. H. v. 2.000,00 EUR.

Die uns vorliegende Abmahnung ist auf den 2. Blick aus mehreren Gründen erstaunlich und aus unterschiedlichen Gründen mit Vorsicht zu genießen. Es kann nur davon abgeraten werden, sich den Forderungen ohne Weiteres zu unterwerfen.

Reaktionsmöglichkeiten bei einer Abmahnung

Haben auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten, legen wir Ihnen nahe, zunächst die Beratung eines Fachanwalts einzuholen. Sie sollten weder direkt die Unterlassungserklärung unterschreiben noch die gesetzte Frist verstreichen lassen. Der Abmahnende könnte durch eine einstweilige Verfügung gem. § 940 ZPO die vorläufige Sicherung seiner Rechte erwirken.

Wir sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Medienrecht und können mit Ihnen gemeinsam die nächsten rechtlichen Schritte umfassend und zeitnah einschätzen.

Eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung können Sie unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/ anfragen.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.



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