Abmahnung von Tommy Hilfiger durch Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek wegen Fun-T-Shirt „Hill Ficker“

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Bei dem Scherz-Aufdruck „Hill Ficker“ versteht Tommy Hilfiger Europe B.V. keinen Spaß! 

Uns liegt eine Abmahnung der Modefirma durch die Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek zur Prüfung vor.

Die Modefirma geht gegen (vermeintliche) Markenrechtsverstöße konsequent vor.

Zum Hintergrund

Vor der markenrechtlichen Abmahnung betroffen ist eine Anbieter eines T-Shirts mit dem Aufdruck „Hill Ficker“, welches sich als Scherz-T-Shirt speziell an Radsportler wendet. Die Modefirma sieht darin eine Markenrechtsverletzung.

Gefordert wird die Abgabe einer vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Auskunft und Erstattung der Abmahnkosten aus einem Streitwert von 500.000,00 Euro (!). 

Unser Rat 

Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen, da diese ein hohes finanzielles Risiko beinhalten.

Vorliegend ist problematisch, ob durch ein derartiges „Fun Shirt“ tatsächlich eine Markenrechtsverletzung gegeben ist. Dazu müsste eine markenmäßige Benutzung vorliegen und eine Verwechslungsgefahr gegeben sein.

Dies wäre nur dann der Fall, wenn der Verkehr in der Verwendung des Zeichens auf der Vorderseite einen Herkunftshinweis auf einen Markeninhaber – hier Tommy Hilfiger – sieht. Derartige Fun-Sprüche auf T-Shirts haben schon in der Vergangenheit Gerichte beschäftigt, welche nicht selten eine markenmäßige Verwendung und damit eine Markenrechtsverletzung in vergleichbaren Fällen abgelehnt haben.

Eine konkrete Einzelfallprüfung ist hier erforderlich und sollte durch einen spezialisierten Anwalt erfolgen. 

Hier ist auch der Vorwurf einen Verunglimpfung der Marke Tommy Hilfiger durch den Aufdruck zu prüfen. 

Auch die geltend gemachten Gebühren sollten einer genauen Prüfung unterzogen werden, denn hier dürfte unseres Erachtens ein zu hoher Streitwert zu Grunde gelegt worden sein. Hier kann bares Geld gespart werden!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung in einem telefonischen Erstgespräch vor. 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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