Abmahnung wegen Marke + Design der Firma Gillette durch Kanzlei NOTOS „Gillette FUSION/ MACH3“

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Der Gillette Company LLC (USA) lässt aktuelle durch die Kanzlei NOTOS aus Frankfurt am Main Onlinehändler (Ebay) markenrechtlich abmahnen. 

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie zu reagieren ist. 

Zum Hintergrund

Die Firma Gillette gehört zur Proctor & Gamble Gruppe und bietet diverse Produkte zur Nassrasur an. Bekannt sind u. a. die Nassrasierer-Modelle „Gilette FUSION“ oder „Gillette MACH3“, für welche die Firma Gemeinschaftsgeschmacksmuster angelemdet hat. Gleiches gilt für die Plastikspender, in denen Ersatzklingen einsortiert werden.

Abmahngefährdet sind Onlineanbieter von Rasierern u. a. auf ebay. 

Vertreten durch die Kanzlei NOTOS wird dem Betroffenen vorgeworfen, Kopien/Nachahmungen der Gillette-Rasierklingen angeboten zu haben und diese u. a. als „passend für Gillette FUSION“ beworben zu haben. Ein Testkauf habe ergeben, dass es sich um Nachahmungen in schlechter Qualität handele, wodurch die Designrechte der Firma verletzt würden. 

Dadurch stünden der Firma Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Herausgabe zur Vernichtung, Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten zu. 

Der Abmahnung liegt bereits eine vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung bei. 

Damit nicht genug: Es wird die Zahlung von Abmahnkosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 150.000 Euro verlangt, mithin 2.315,40 Euro.

Sollten die Ansprüche nicht binnen Frist erfüllt werden, werden bereits gerichtliche Schritte in Aussicht gestellt. 

Unser Rat 

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten!

Unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst ist. Hier ist zudem zu prüfen, ob – sollte sich der Vorwurf bewahrheiten – eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann. 

Gleiches gilt für den Auskunftsanspruch. Hier sollte ebenfalls nicht vorschnell gehandelt sondern vielmehr strategisch wohl bedacht gehandelt werden. 

Auch die Anwaltsgebühren erscheinen uns zu hoch bemessen zu sein, da unseres Erachtens ein zu hoher Streitwert zu Grunde gelegt wird. 

Hier kann oftmals bares Geld gespart werden.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wir konnten schon zahlreiche Online-Händler erfolgreich gegen derartige markenrechtliche Abmahnungen verteidigen. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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