Abmahnung Wettbewerbszentrale - Werbung mit Wirkungen zum Manuka Honig

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Immer wieder erreichen uns Abmahnungen, die Online Händler erhalten haben, da sie Lebensmittel mit gesundheitsbezogenen Aussagen beworben haben.

Aktuell scheint die Wettbewerbszentrale verstärkt gegen Händler vorzugehen, die Manuka Honig verkaufen. Der Manuka-Honig wird von Honigbienen aus den Blütenblättern der Südseemyrte (Manuka) erzeugt. Dem Manuka Honig werden besondere Wirkungen nachgesagt. Trotzdem darf den Honig nicht einfach damit bewerben. Krankheitsbezogene Aussagen grds. unzulässig. Nach Artikel 7 Abs. 3 der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) darf die Werbung zu einem Lebensmittel diesem keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen lassen.

Gesundheitsbezogene  Aussagen sind bei Lebensmitteln nur dann erlaubt, wenn sei zugelassen sind. Die gesundheitsbezogenen Aussagen zu einem Produkt müssen dann aber dem von der EU zugelassenen Wortlaut entsprechen. Auch muss die Substanz genannt werden, auf die sich das Versprechen bezieht. Hier ein Beispiel was zugelassen wurde. "Vitamin C trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei“. Solche Claims werden aber nur zugelassen, wenn es ausreichen wissenschaftliche Belege gibt.  Aussagen wie  „Manuka hilft bei  Covid-19“ sind unzulässig.

Sollte auch sie Abmahnung erhalten haben, sollten die Ansprüche genau geprüft werden Achtung! Eine einmal abgegeben Unterlassungserklärung gilt grds. ein Leben lang und ist mi hohen Vertragsstrafen verbunden.

Unsere Empfehlung

  • Nehmen Sie die Abmahnung ernst
  • Beachten sie die Fristen
  • Unterschreiben Sie nicht ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  • Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  • Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite

Ihr Vorteil:

    Beratung und Vertretung vom Fachanwalt

    Einschlägige Erfahrung im Wettbewerbsrechtrecht

    Wir kennen den Abmahner

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