Abmahnung WILD BEAUTY GmbH - Inhaltsstoff „Lilial"

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Achtung! Die Wild Beauty GmbH lässt durch die Rechtsanwälte FPS Rechtsanwälte Abmahnungen im Bereich Wettbewerbsrecht und Markenrecht aussprechen.

Bei der Wild Beauty GmbH handelt es um einen exklusiven Distributor für Produkte der Firma John Paul Mitchell Systems .

Abgemahnt werden aktuell etwa Händler von  Kosmetikprodukten, die den Inhaltsstoff  „Lilial" enthalten. Lilial, oder auch Butylphenyl Methylpropional, ist ein chemischer Duftstoff, welcher nach Maiglöckchen riecht. Der Stoff Lilial wurde allerdings verboten und darf nicht mehr in Kosmetika enthalten sein, da er nach neueren Studien erbgutschädlich sein soll. Er zählt zu den sog. CMR-Stoffen.

In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie Zahlung von Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 125.000 €!!.  

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung durch die WILD BEAUTY GmbH

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
  • Einen auf das Wettbewerbsrecht/Kosmetikrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen

Gerne helfen wir Ihnen! Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schenk sind auf dem Gebiet des Wettbewerbsrecht  spezialisiert. Wir kennen das Kosmetikrecht und wissen worauf es bei solchen Abmahnungen ankommt. Selbst wenn die Abmahnung berechtigt ist, ist es trotzdem wichtig sorgfältig abzuwägen ob oder in welcher Form eine Unterlassungserklärung abgegeben wird. Auch die Forderungen lassen sich in vielen Fällen reduzieren.

Wir vertreten seit über 15 Jahren im Bereich des Wettbewerbsrechtes und konnten schon vielen Abgemahnten helfen.  Senden sie uns die Abmahnung unverbindlich an kanzlei@dr-schenk.net rufen Sie uns unter 0421-56638780 an. Selbstverständlich vertreten wir bundesweit.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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