Abmahnung/Berechtigungsanfrage – Rechtsanwalt S. für die Wetega UG (haftungsbeschränkt)

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Sie haben eine Abmahnung der Wetega UG (haftungsbeschränkt) erhalten? Wir helfen Ihnen!

Erneut liegt uns eine Abmahnung/Berechtigungsanfrage des Rechtsanwalts S. aus Berlin vor. Herr S. vertritt die Interessen der Wetega UG (haftungsbeschränkt). Diese vertreibt nach eigenen Angaben Haushaltsgeräte wie Toaster, Kaffeemaschinen etc. sowie sonstige Elektrokleingeräte über einen eigenen Online-Shop.

Herr S. beanstandet, dass der Betroffene entgegen § 9 VerpackG nicht beim Verpackungsregister LUCID eingetragen ist. Es bestehe daher der dringende Verdacht, dass der Betroffene gegen das in § 9 Abs. 4 VerpackG normierte gesetzliche Verbot des Inverkehrbringens verstößt. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass dies eines Ordnungswidrigkeit darstelle, die mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 € geahndet werden kann. 

Binnen einer kurzen Frist fordert Herr Rechtsanwalt S. sodann dazu auf, einen Nachweis der Registrierung beizubringen.

Sollte der Betroffene nicht registriert sein, wird eine Unterlassungserklärung sowie Kostenerstattung nach einem Streitwert von 3.000 € gefordert.

Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, in der sich der Betroffene für jeden Fall des in-den-Verkehr-bringens von Verpackungen ohne vorherige Registrierung bei LUCID eine Vertragsstrafe von pauschal 500,00 € vereinbart wird.

Wir halten die geltend gemachten Ansprüche aus mehreren Gründen für nicht gerechtfertigt.

Spannend ist auch, dass der Betroffene von Herr Rechtsanwalt S. nur einen Tag später eine identische Abmahnung/Berechtigungsanfrage erhalten hat, diesmal für die Firma Bremsenkönig UG.

Unsere Empfehlung: 

  • Fristen notieren und einhalten.
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner.
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung.
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge.
  • Ruhig bleiben.

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen. Wir kennen den Abmahner bereits aus anderen Verfahren.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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