Achtung: ECS Financial Pro Ltd. droht mit Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß/Anwalt für AGB

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Die ECS Financial Pro Ltd. aus Malta (3A Edge Water Complex, Elia Zammit Street, St. Julians STJ 3150) verschickt derzeit Briefe, welche mit dem Betreff „Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes droht“ überschrieben sind. Die ECS Financial Pro Ltd. gibt dabei an, dass sie von einem Kunden auf einen konkreten Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben des deutschen Rechts auf einer Internetpräsenz aufmerksam gemacht worden sei. Der Kunde habe dabei zur Beweissicherung Screenshots angefertigt. 

Inhalt des Schreibens der ECS Financial Pro

Weiterhin wird in diesem Schreiben ausgeführt, dass der Kunde der ECS Financial Pro Ltd. überlege, den ihm zustehenden Unterlassungsanspruch durch förmliche Abmahnung und gegebenenfalls Unterlassungsklage zu verfolgen. Weiterhin wird zu bedenken gegeben, dass eine derartige Rechtsverfolgung mit nicht unerheblichen Kosten und Aufwand verbunden sei. Diese Kosten können einen Betrag von 1.500,00 EUR übersteigen, wenn Anwaltskosten und Gerichtskosten einbezogen werden. Offenkundig versteht sich die ECS Financial Pro Ltd. als Rechtsdienstleister und macht vermittelnd das folgende Angebot zur gütlichen Lösungsmöglichkeit des Sachverhalts:

  • es soll eine Zahlung i. H. v. 250,00 EUR netto getätigt werden
  • im Gegenzug zeigt die ECS Financial Pro Ltd. den konkreten Verstoß auf und erläutert was an dem Internetauftritt geändert werden muss, um den Verstoß zu beheben
  • der Kunde verzichtet auf die ihm möglichen rechtlichen Schritte
  • es wird keine Abmahnung ausgesprochen und eine Unterlassungserklärung muss ebenfalls nicht abgegeben werden

Schließlich wird noch ein maltesisches Konto genannt, auf das der Betrag von 250,00 EUR überwiesen werden soll. Hierfür wird eine Frist von 10 Tagen gesetzt. Diese Frist wird mit der in Aussichtstellung von rechtlichen Schritten durch den Kunden der ECS Financial Pro Ltd. untermauert.

Bewertung des Schreibens der ECS Financial Pro Ltd.

Der von der ECS Financial Pro Ltd. geltend gemachte Zahlungsanspruch besteht nicht. Ob die ECS Financial Pro Ltd. tatsächlich über Kunden verfügt welche zur Abmahnung eines Wettbewerbsverstoßes berufen sind, ist äußerst fraglich. In den uns vorliegenden Schreiben sind die AGB tatsächlich nicht rechtskonform.

Anwalt für AGB-Recht

Jedes Unternehmen und jeder Gewerbetreibende, der allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, sollte dafür sorgen, dass diese AGB rechtskonform sind. Ansonsten kann es schnell zu teuren Abmahnungen durch Mitbewerber oder Wettbewerbsverbände kommen, welche schließlich bei erneuter Zuwiderhandlung auch Vertragsstrafen nach sich ziehen können. Gerne prüfen wir Ihre AGB und stellen Ihnen maßgeschneiderte AGB für Ihren Webshop oder Ihr Unternehmen zusammen. Hierauf liegt ein Schwerpunkt unserer rechtsanwaltlichen Beratung.

Über die Schreiben der ECS Financial Pro Ltd. halten wir Sie auf unserer Website auf dem Laufenden: http://www.ll-ip.com/aktuelles/ecs-financial-pro-abmahnung-wettbewerbsverstoss





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