Achtung: Sofortiger Handlungsbedarf wegen der Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung

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OS-Plattform der EU-Kommission

Internethändler kennen es: Seit dem 9. Januar 2016 sind sie, wie jeder Anbieter, der im Internet Waren oder Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern anbietet, gesetzlich dazu verpflichtet, auf die Online-Streitbeilegungsplattform (OS) hinzuweisen. Der Hinweis hat so zu erfolgen, dass ein Verbraucher ohne größere Umstände hiervon Kenntnis erhalten kann. Daher hat es sich eingebürgert, den Hinweis im Impressum zu erteilen.

Verlinkung kann unwirksam geworden sein

Zwar hat sich die neue Plattform nicht unbedingt als Erfolg herausgestellt, dies hinderte jedoch niemanden in Brüssel daran, die Verlinkung – wenn auch nur minimal – zu ändern.

Die ursprüngliche und auch gebräuchliche Verlinkung erfolgte rechtswirksam auf die Seite „http://ec.europa.eu/consumers/odr“. Probieren Sie es, Sie werden nicht mehr auf die gewünschte Onlineplattform gelangen. Sie sind nun in akuter Abmahngefahr! Daher sollten Sie unverzüglich Ihre Verlinkung aktualisieren.

Überprüfen Sie Ihren Hinweis auf die OS-Plattform

Die Internetseite der EU-Kommission lässt sich nunmehr nur noch aufrufen, wenn dem ein HTTPS vorangestellt wurde. Wer noch den alten HTTP-Link verwendet, gelangt lediglich auf die Seite der Generaldirektion Justiz und Verbraucher. Die neue Verlinkung lautet daher wie folgt:

„https://ec.europa.eu/consumers/odr“

Allen Händlern sei daher dringend geraten, ihre eigene Verlinkung zu kontrollieren und gegebenenfalls zu aktualisieren, um Abmahnungen zu vermeiden.


Update vom 08.02.2018 17:00 Uhr – Problem gelöst

Die europäische Kommission hat auf die sicherlich zahlreichen Hinweise reagiert und inzwischen den ursprünglichen HTTP Link reaktiviert. Damit hat sich die Problematik aufgelöst.

Wenden Sie sich für alle Fragen rund um das IT-Recht gern direkt an Herrn Rechtsanwalt Karimi in Berlin.



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