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Addbörse, Modelsuche, Schönheitswettbewerb: Wenn ein Bild auf Facebook zur Gefahr wird

  • 3 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Das Problem ist bereits seit einigen Jahren bekannt, dennoch: Die Veröffentlichung von Bildern auf sogenannten Addbörsen oder bei diversen als Schönheitswettbewerbe getarnten Veranstaltungen läuft weiter. Vornehmlich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nehmen an diesen Events auf Facebook teil. Doch über die Folgen und die damit verbundenen Risiken wissen viele nichts oder sie sind ihnen nicht bewusst. Dabei können diese Daten für Cybermobbing, Sammlerseiten und anderes missbraucht werden. Aus diesem Grund hat das Redaktionsteam von anwalt.de die wichtigsten Informationen zu diesem Thema zusammengefasst.

Schönheitscontests auf Facebook

Ob nun eine Gruppe oder eine Veranstaltung, es fest steht: Jeder kann auf Facebook eine solche gründen. Dessen sollte sich jeder User bewusst sein. Auch wenn die Events durchaus einen professionellen Eindruck machen, über deren Seriosität sagt das nichts. Zumal auf diesen Seiten auch Sammler und andere Nutzer auf die Jagd nach neuem Material gehen.

Manipulation der Bilder

Sogar an sich harmlose Bilder können sich dabei als Bumerang erweisen. Denn mit einer entsprechenden Software lassen sich Bilder montieren und neu kombinieren. So kann es vorkommen, dass ein solch manipuliertes Bild auf Sex- oder Pornowebsites landet. Das kann verheerende Folgen haben. Auch nach Jahren. Hat ein zwielichtiger Sammler die Bilder erst einmal heruntergeladen, hat derjenige, der die Datei eingestellt hat, tatsächlich so gut wie keine Möglichkeit mehr, eine Verbreitung oder einen Missbrauch gegen seinen Willen zu verhindern. Das Internet vergisst nichts.

Material für Cybermobbing

Darüber hinaus können solche Gruppen bzw. Veranstaltungen Daten für Cybermobbing liefern. Manchmal sind Wohnort, Arbeitsstätte und weitere persönlichen Angaben in dem Profil für jeden freigeschaltet. Sogar Handynummern sind zu finden. Wer seine persönlichen Angaben so ungesichert ins Netz stellt, gefährdet sich selbst. Von Cybermobbing bis hin zum Stalking ist damit alles möglich. Aus diesem Grund sollten solche Informationen am besten gar nicht und wenn, nur persönlich bekannten Personen zugänglich gemacht werden. Cybermobbing ist in bestimmten Fällen strafbar und kann zur Anzeige gebracht werden.

Kinderfotos im Netz

Besonders gefährlich wird es, wenn Kinderbilder im Internet öffentlich gepostet werden. Deshalb ist Eltern dringend anzuraten, ihre Kinder über die Risiken und die Bedeutung des Datenschutzes im Netz aufzuklären und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit diesem Medium anzuhalten. Zuweilen sind es jedoch sogar die Eltern selbst, die Fotos ihrer Kinder online stellen. Das kann fatale Folgen haben. Solche Online-Events nutzen Pädophile und sammeln dort Kinderbilder.

Eltern als gesetzliche Vertreter

Kindern steht – wie erwachsenen Menschen auch – das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu. Die Veröffentlichung von Bildern im Netz ist ein Eingriff in dieses Grundrecht. Bei kleineren Kindern, die dieses Recht noch nicht einfordern können, entscheiden die Eltern als gesetzliche Vertreter ihres Kindes. Jedoch sollte ab einem bestimmten Alter das Kind mitentscheiden dürfen, § 1626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Rechtliche Möglichkeiten

Bei Gesetzesverstößen kann die Staatsanwaltschaft, das Familiengericht oder das Jugendamt eingeschaltet werden. Bei Facebook werden meist zumindest gravierende Fälle auf Nachfrage gelöscht, etwa Nacktfotos und dergleichen.

Sicher im Netz

Da sich die Folgen von Bildveröffentlichungen nur schwer eingrenzen lassen und ein einmal veröffentlichtes Foto tatsächlich nicht wieder sicher vor dem Zugriff Unbefugter ist, sollte man auf private Bilder verzichten und seine Datenschutzeinstellungen bei Facebook überprüfen. Kinderfotos sollten am besten gar nicht im Internet veröffentlicht werden. Das gute, alte Fotoalbum in real life leistet hier immer noch gute Dienste.

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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