Änderungskündigung und Vorbehaltserklärung (englische Übersetzung vorhanden)

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Ich habe von einer Vorbehaltserklärung im Rahmen einer Änderungskündigung gehört, die ich abgeben kann. Was ist das?

Hat Ihnen ihr Arbeitgeber eine Änderungskündigung ausgesprochen und bietet er Ihnen daher die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen an, so können Sie dieses Angebot unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist (§ 2 KSchG).

Wenn Ihnen an dieser Stelle unklar ist, was eine Änderungskündigung ist, lesen sie bitte unter „Ich habe eine Änderungskündigung erhalten, was ist das“ nach.

Folgen der Vorbehaltserklärung

Ihr Anwalt wird Sie über die verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten belehren. Entschließen Sie sich dazu, das Angebot des Arbeitgebers unter Vorbehalt anzunehmen, so ist binnen einer Frist von drei Wochen eine Vorbehaltserklärung abzugeben. Mit dieser Erklärung drücken Sie aus, dass Sie sich nur gegen die Änderung der Arbeitsbedingungen wehren, das Arbeitsverhältnis insgesamt für Sie aber nicht in Frage steht.

Geben Sie den Vorbehalt nicht ab, klagen aber dennoch, geht es um den Bestand des Arbeitsverhältnisses insgesamt.

Verlieren Sie also eine Klage mit abgegebenem Vorbehalt, wird das Arbeitsverhältnis zu den neuen Bedingungen fortbestehen.

Verlieren Sie eine Klage, wo Sie den Vorbehalt nicht erklärt haben, ist das Arbeitsverhältnis beendet. Daher sollten Sie gut überlegen, auf welche Art Sie sich gegen die Kündigung wehren wollen.

Wollen sie die Änderungskündigung unter Vorbehalt annehmen, so ist auf den rechtzeitigen Zugang dieser Erklärung bei Ihrem Arbeitgeber zu achten. Diese Erklärung sollte in einem gesonderten Schreiben abgegeben werden.

Wenden Sie sich bei Erhalt einer Änderungskündigung daher an den Anwalt Ihres Vertrauens, gern an mich. Er wird mit Ihnen alle Möglichkeiten besprechen und dafür sorgen, dass ggf. sowohl die Vorbehaltserklärung als auch die Kündigung als solche fristgerecht abgegeben bzw. eingereicht werden.

I heard of giving a declaration with reservation in context of a letter of termination with optional change of contract. What is meant by that?

In case Your employer send You a letter of termination with optional change of contract to continue the working relationship with You applying different conditions, You can accept this offer with the reservation that the changes included are socially unjustified according to § 2 of the employment protection legislation (Kündigungsschutzgesetz = KSchG).

In case You don’t know what ‘letter of termination with optional change of contract’ is all about, please refer to the the text ‘I have received a letter of termination with optional alterations. What is it’.

Your legal advisor will inform You about all Your options. Do You decide to accept the offer with the reservation, You have to declare Your reservation to the employer within a deadline of three weeks. With this You declare to oppose against the change of contract but not against the working relationship as such.

Shouldn’t You declare a reservation but file a lawsuit against the letter of termination with optional change of contract, the dispute is about the working relationship altogether.

Should You loose in front of court with a given reservation, the working relationship continues with the alterations.

Should You loose in front of court without a given reservation, the working relationship ends.

Therefore You should consider carefully what option to choose.

In case You accept the letter of termination with optional change of contract, the declaration of reservation has to be delivered to Your employer on time and in a separate letter of intent.

Look for legal advice given by a lawyer of Your choice when recieving a letter of termination with optional change of contract. The lawyer will discuss all possibilities and chances with You and will look after all the deadlines defined within law to declare reservations, file lawsuits and hand in all nescassary papers. I am ready to help.


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