Aktuelle Abmahnung von Lacoste und Grünecker Patent- und Rechtsanwälte

  • 3 Minuten Lesezeit

Aktuell liegt bei uns eine weitere markenrechtliche Abmahnung der Grünecker Patent- und Rechtsanwälte aus München vor, die von der Lacoste S.A. mit Sitz in Paris mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen betraut sind. 

Vorab: Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung von Lacoste und/oder Grünecker erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt nutzen. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung via E-Mail. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Was wirft die Lacoste S.A. dem Abgemahnten konkret vor?

In der aktuellen Abmahnung rügt die Lacoste S.A. einen Verstoß des adressierten Händlers gegen ihre Markenrechte. Konkret geht es um die für das Unternehmen eingetragene Unions-Wortmarke „Lacoste“ sowie die Unions-Bildmarke eines stilisierten Krokodils. 

Gegen den Adressaten des Schreibens wird der Vorwurf erhoben, in seinem Online-Handel auf der Internetplattform eBay.de mit Zeichen bedruckte Poloshirts angeboten und vertrieben zu haben, die mit diesen Marken identisch sind.

Aus diesem Verhalten resultiere eine Verletzung der Markenrechte der Lacoste S.A. Auch leitet Grünecker aus der hohen Bekanntheit der Marken eine unmittelbare Verwechslungsgefahr der streitgegenständlichen Zeichen her. Der Lacoste S. A. stünden daher Unterlassungsansprüche aus Art. 9 Abs. 1 lit. b) und c) UMV zu.

Welche Forderungen stellt der Anwalt von Grünecker im Namen seiner Mandantin?

Die Forderungen der Lacoste S. A. lauten auf

  • Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung
  • Schadenersatz hinsichtlich aller infolge der Markenrechtsverletzung entstandener und zukünftig noch entstehender Schäden dem Grunde nach anzuerkennen
  • Auskunftserteilung bzgl. Herstellern, Lieferanten/anderen Vorbesitzern/gewerblichen Abnehmern sowie Menge und Preisen der betreffenden Produkte
  • Kostenerstattung bzgl. der Rechtsanwaltsgebühren bei einem Gegenstandswert von 500.000 EUR, der Beauftragung eines Privatdetektivs und des Testkaufs

Wie empfiehlt es sich auf eine Abmahnung dieser Art zu reagieren?

Die möglichen Risiken einer solchen Abmahnung sollten keineswegs unterschätzt werden. Es ist davon abzuraten, den gestellten Forderungen ohne weiteres nachzukommen. Insbesondere ist ein einmal erteiltes Unterlassungsversprechen wegen seiner mindestens 30-jährigen strafbewehrten Bindung nicht mehr ungeschehen zu machen. 

Zudem kann der (möglicherweise) Verletzte auf Grundlage von erteilten Auskünften weitere Schadensersatzansprüche geltend machen.

Insbesondere sollten auch die von der Lacoste S. A. beauftragten Rechtsanwälte nicht unmittelbar kontaktiert werden: Hierbei besteht immer das Risiko unüberlegter Äußerungen oder nachteilhafter Einlassungen auf möglicherweise verlockend wirkende Vergleichsangebote. 

In einem eventuell folgenden Gerichtsprozess kann dies die ohnehin schon schwächere Position des Abgemahnten gegenüber den von dem Markeninhaber engagierten Profis noch einmal verschlechtern. 

Andererseits sollten die gesetzten Fristen auch nicht reaktionslos verstrichen lassen werden, da dies weitere gerichtliche Schritte des Anspruchstellers befürchten lässt. Vor einer Reaktion empfiehlt sich die Überprüfung der für die Abmahnung angeführten Gründe durch einen im Markenrecht versierten Fachanwalt. 

Mit Rücksicht auf die individuellen Interessen des Mandanten kann dieser dann bezüglich der angemessenen weiteren Schritte in der Sache beratend tätig werden.

Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie folgende Tipps beachten:

  • Ruhe bewahren
  • Abmahnung nicht ignorieren und die Fristen beachten
  • Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Markenanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.

Als Anwälte für Markenrecht haben wir bereits tausende markenrechtliche Mandate bearbeitet. Wir kennen die Besonderheiten der markenrechtlichen Abmahnung. 

Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht und auf die Abwehr markenrechtlicher Abmahnungen spezialisiert. Nutzen Sie unsere Erfahrung mit diesen Fällen und nehmen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Wir klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf und vermeiden weitere Risiken.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-gruenecker-rechtsanwaelten-und-lacoste-erhalten/


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.

Beiträge zum Thema