Alle Jahre wieder? Weihnachtsgeld: Wie Arbeitgeber sich gegen ungewollte Ansprüche absichern sollten

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Die Läden füllen ihre Regale schon wieder mit Weihnachtsgebäck, in den Familien wird schon seit Wochen geplant, welcher Weihnachtsfeiertag wo gefeiert wird und am Arbeitsplatz wird untereinander diskutiert: Gibt es dieses Jahr Weihnachtsgeld? Wir haben die letzten Jahre welches bekommen, haben wir dann einen Anspruch darauf? Darf der Arbeitgeber die Sonderzahlung einfach so streichen?

Das Weihnachtsgeld ist zumeist eine Sonderzahlung vonseiten des Arbeitgebers, die zusätzlich zum regulären Lohn geleistet wird. Regelmäßig wird die Summe am Ende des Jahres im November oder Dezember ausgezahlt und als sogenannte „Treueprämie“ für die unterjährige Leistung des Arbeitnehmers gewährt. Davon zu unterscheiden ist das „13. Gehalt“, das keine Sonderzahlung, sondern einen Teil des Jahresgehalts darstellt.

Wann hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld?

Ein Anspruch auf Sonderzahlung ergibt sich nicht aus dem Gesetz. Vielmehr kann sich ein solcher entweder aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung ergeben oder aber aus der sogenannten „betrieblichen Übung“. Ein Fall der betrieblichen Übung liegt vor, wenn der Arbeitgeber wiederholt freiwillig Zahlungen an den Arbeitnehmer leistet. Damit Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld haben, muss der Arbeitgeber dieses schon ein paar Jahre gewährt haben (etwa 3 Jahre), sodass das Weihnachtsgeld zum ungeschriebenen Bestandteil des Arbeitsvertrages wird.

Wie Arbeitgeber sich vor Ansprüchen schützen können

Arbeitgeber können sich allerdings die Freiwilligkeit der Weihnachtsgeldzahlung vorbehalten, indem sie bei jeder einzelnen Sonderzahlung explizit auf deren Freiwilligkeit hinweisen.

Eine weitere Möglichkeit ist es, dass Arbeitgeber einen Widerrufsvorbehalt im Arbeitsvertrag festsetzen. Dann haben sie die Möglichkeit, auch den einmal entstandenen Anspruch auf die Sonderzahlung zu widerrufen. Allerdings sind die Voraussetzungen dafür streng: Es müssen bestimmte Gründe für die Widerrufsmöglichkeit im Arbeitsvertrag festgesetzt werden und nur bei deren Eintritt darf der Arbeitgeber die Zahlung widerrufen. Bei allen arbeitsvertraglichen Klauseln handelt es sich um AGB, deren Zulässigkeit regelmäßig gerichtlich überprüft wird.

Bei der Zahlung von Weihnachtsgeld gibt es viele rechtliche Hürden. So muss der Arbeitgeber auch darauf achten, dass dem Gleichbehandlungsgesetz genüge getan wird und kann nicht willkürlich Arbeitnehmern eine Zahlung gewähren und andere außen vor lassen.

Wichtig ist, dass Arbeitgeber möglichst schon im Arbeitsvertrag darauf achten, wirksame Klauseln zu verwenden, um später nicht ungewollten Ansprüchen ausgesetzt zu sein. Unsere Rechtsanwältin Sandra Krämer berät Sie rund um das Thema Arbeitsvertrag und auch explizit zum aktuellen Thema Weihnachtsgeld. Schreiben Sie uns gerne über unsere unverbindliche Online-Beratung oder rufen Sie uns an.


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