Anerkennung der Berufsunfähigkeit nach 6 Tagen – Kanzlei unterstützt beim Leistungsantrag

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Der Versicherte wandte sich an die auf u.a. Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow mit der Bitte, ihn bei der Beantragung von Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag zu unterstützen.

In diesem Leistungsantragsverfahren war der Versicherte zunächst hinsichtlich seiner Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag zu beraten. Meist ist den Versicherten nicht klar, welche Ansprüche – und seit wann – ihnen überhaupt zustehen. Dabei war der Versicherte auch dahingehend zu beraten, in wie weit rückwirkend Ansprüche geltend gemacht werden können.

Der Versicherte ist in der Beweislast für die Berufsunfähigkeit!

So dann obliegt es dem Versicherten, die umfangreichen Fragen des Versicherers – hier die VGH Versicherung – im Rahmen des Leistungsantrages zu beantworten. Hierbei galt es, umfangreiche und umfassende Tätigkeitsbeschreibungen vor und nach Eintritt der Berufsunfähigkeit anzufertigen. Dieses ist zwingend notwendig, denn der Versicherte muss dem Versicherer gegenüber darlegen, dass er seine zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Der Versicherte ist in der Beweislast für den Eintritt des Versicherungsfalls, also für das Vorliegen der Berufsunfähigkeit.

Zuletzt konkret ausgeübter Beruf: Qualitätsmanager

Nachdem der Versicherte seinen ursprünglich ausgeübten Beruf als Qualitätsmanager – zuständig für Zertifizierungen in einem großen Unternehmen – gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben konnte, zeigte dieser dem Versicherer – der VGH Versicherung – den Versicherungsfall an und bat um entsprechende Leistungsantragsunterlagen. Der Versicherer übersandte so dann eine Fülle von Unterlagen.

Mit dem Leistungsantrag beginnt das BU-Verfahren!

Im Rahmen der Bearbeitung des Leistungsantrags gilt es alle Reaktionsmöglichkeiten des Versicherers zu erörtern. Insbesondere muss der Versicherte darüber beraten werden, was der Versicherer mit den in dem Leistungsantrag gestellten Fragen genau wissen möchte. Der „Teufel“ steckt bekanntlich im Detail, hier also zwischen den Zeilen und bedarf somit der Aufklärung des Versicherten. Auch gilt es die entsprechenden Unterlagen auszuwerten, die dem Leistungsantrag beizufügen sind. Dazu zählen ärztliche Nachweise wie Befunde, Diagnosen und Atteste sowie – u.a. – Lohn- und Gehaltsnachweisen und Steuerbescheiden.

Der Versicherte ist dabei auf alle Möglichkeiten und Eventualitäten eines Ausgangs des Berufsunfähigkeits-, bzw. Leistungsantrags- Verfahrens hinzuweisen. Dabei muss auch in diesem „frühen“ Stadium des BU-Verfahrens ein etwaiges gerichtliches Verfahren erörtert sowie insbesondere auf die entsprechende Beweislast hingewiesen werden. Auch etwaige Kostenrisiken eines außergerichtlichen sowie gerichtlichen Verfahrens sind dem Versicherten transparent darzulegen und nachvollziehbar aufzuzeigen.

Anerkennung der Berufsunfähigkeit nach nur 6 Tagen!

Bereits nach 6 Tagen wurde in dem vorliegenden Fall der Leistungsantrag durch den Versicherer vollumfänglich bewilligt. Dementsprechend musste auch kein förmliches außergerichtliches Verfahren gegen den Versicherer geführt werden, denn dieser hatte alle vertraglichen Ansprüche des Versicherten unbefristet anerkannt.

Der Versicherer kehrte dabei auch rückwirkend alle vertragsgemäßen Leistungen an den Versicherten aus. Dazu gehörten nicht nur die Berufsunfähigkeitsrenten, sondern auch die in der Vergangenheit zu viel gezahlten Beiträge, die für den Zeitraum der Berufsunfähigkeit zurückerstattet und für die Zukunft gestundet wurden.

Qualifizierte Unterstützung bei der Begleitung des Leistungsantrags zahlt sich aus!

Das sogenannte „Berufsunfähigkeits-Verfahren“ beginnt bereits mit dem Leistungsantrag. Aus diesem Grund sollte frühestmöglich kompetente und qualifizierte Unterstützung in Anspruch genommen werden. Dieses ist auch für ein weiteres BU-Verfahren nach einer möglichen Ablehnung des Leistungsantrags durch den Versicherer sehr wichtig, da mit diesem Leistungsantrag bereits die Weichen für ein weiteres Verfahren gegen den Versicherer gestellt werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt beim Leistungsantrag!

Zu allen rechtlichen Themen hinsichtlich „Berufsunfähigkeitsversicherungen“ berät und unterstützt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow gern. Die Kanzlei bietet rechtliche Unterstützung in allen Stadien eines BU-Verfahrens.

Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Gern planen wir mit Ihnen eine Strategie um Sie bei der Anspruchsdurchsetzung gegenüber der Versicherung zu unterstützen. Hierbei bieten wir für Versicherungsnehmer transparente und günstige Beratungshonorare an.

Fragen Sie gern nach unserem Angebot zur Unterstützung im Leistungsantragsverfahren bei Berufsunfähigkeit. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB



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