Anzahlungsbetrug durch Makler Immobilienkauf Teneriffa

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Aktuelles zum Immobilienkauf in Spanien: Anzahlungsbetrug durch Makler auf Teneriffa - Vorsicht bei Angebotsabgabevertraege und sogenannten Vorkaufsvertraegen (arras) mit Geldeinzug durch den Makler

Nach dem heutigen Polizeibericht hat ein Maklerehepaar einer bekannten Maklerfirma im Norden von Teneriffa, Puerto de la Cruz und La Laguna, ca 800.000 Euro von potentiellen Immobilienkäufer als Anzahlung bezahlt erhalten, ohne dass ein wirksames Kaufgeschaeft zu stande kam. Die Eigentuemer der angebotenen Immobilien haben sogar erklaert, dass sie nichts von dem Verkauf und Maklertaetigkeit wussten.

TIPP: Sollte Ihnen eine Angebotsabgabe fuer eine Immobilie vorgelegt werden und nur der Makler genannt werden und nicht die vollstaendigen Verkäuferdaten mit Personalausweis und Kontakdaten, dann sollten Sie von jeder Zahlung Abstand nehmen.

Hintergrund:

Da die Nachfrage nach Immobilien in Spanien, vor allen Dingen auf Teneriffa, Mallorca und Katalonien zur Zeit sehr gross ist, doch das Angebot relativ gering, werden Immobilien von Maklern angeboten, ohne dass diese einen Verkaufsauftrag haben.

Der Makler versucht sich trotzdem ein Honorar zu verdienen, in dem er ein Angebot mit seinem Namen ausfertigt, angeblich im Namen des Immobilienverkäufers, der meist nichts davon weiss.

Es werden dann Anzahlungen von 500-5000 Euro verlangt, mit dem Vortrag, dass das Geld zurueckgezahlt wird, wenn der Verkäufer das Angebot zum Immobilienkauf nicht annimmt.

In der Praxis werden die Gelder meist nicht zurueckgezahlt, bzw es ist eine gerichtliche Rueckforderungsklage notwendig, die meist nicht im Kosten Nutzen Verhaeltnis steht, und damit der Makler unbehelligt mit dem Geld des potentiellen Immobilienkäufer unberechtigt bereichert verbleibt.

Eine weitere in der aktuellen Praxis bei Immobilienkäufen häufig vorkommende Variante ist, dass der Makler sich anbietet, die 10 % Anzahlung aufgrund eines sogenannten "arras" Vertrages (Vorkaufvertrag) auf einem Maklerkonto zu verwahren, doch schliesslich kommt es nicht zum Immobilienverkauf und der Makler behaelt die 10% bzw zahlt einen Teil an den Verkäufer aus und berechnet davon seine Maklercourtage.
Meist wird dann unbegruendet vorgetragen, dass das spanische Zivilgesetzbuch im Artikel 1454 CC oder in Katalonien in Art.628-8 Ccat so regelt, was jedoch nicht korrekt ist. Das katalanische Zivilgesetzbuch ist in der modernen Regelung sogar so ausgelegt, dass die Anzahlung beim Notar hinterlegt wird, und schon der Vorkaufvertrag (arras) im Grundbuch eingetragen wird, und damit ist der Käufer in zweifacher Hinsicht gesichert, einmal eine Grundbuchvormerkung, dass der Verkäufer nicht verkaufen kann und zum anderen eine notarielle Hinterlegung, die eine Rueckzahlung von 10% absichert, wenn der Verkäufer den Vorkaufvertrag nicht erfuellt.

Da diese Regelung im Restspanien, Mallorca, Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Valencia, Andalusien nicht anwendbar ist, bieten wir als Anwaltskanzlei eine sichere Hinterlegung der Anzahlung auf einem Treuhandkonto an, so dass der Immobilienkäufer mit Rechtssicherheit seine Immobilie in Spanien erwerben kann. Die vollstaendige Immobilienkaufabwicklung wird durch RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt mit Doppelzulassung in Deutschland und Spanien und seinem Legalium Team bis zur Grundbucheintragung und den nachfolgenden Ummeldungen der Versorgungsdienstleistungen begleitet.



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