Arbeitsrecht: Wie viele Überstunden dürfen im Arbeitsvertrag geregelt werden?

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Überstunden oder Mehrarbeit sind ein allgegenwärtiges Thema. Doch wie regeln Arbeitnehmer und Arbeitgeber dies im Arbeitsvertrag?

Regelungen zu Überstunden müssen konkret sein. Klauseln im Arbeitsvertrag, die eine vage zeitliche Angabe enthalten, wie viele Überstunden der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer erwartet, sind meist unwirksam.

Eine unklare Formulierung könnte so aussehen: „Überstunden, die der wöchentlichen Arbeitszeit entsprechend angemessen sind, sind mit der Gehaltszahlung abgegolten.“ Bei Angaben wie „erforderliche Überstunden“ oder „Überstunden in geringem Umfang“ fehlt ebenfalls die genaue Aussage, wie viele Stunden gemeint sind.

Eine konkrete Formulierung hingegen lautet: „15 Überstunden je Kalendermonat sind mit dem Gehalt abgegolten.“

Regelungen zu Überstunden finden sich nicht nur im Arbeitsvertrag, auch in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen können Klauseln hierzu enthalten sein.

Grundsätzlich gilt: Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Mehrarbeit. Dennoch sind Überstunden in der Praxis eher die Regel als die Ausnahme. Viele Arbeitnehmer fühlen sich verpflichtet, länger zu arbeiten, wenn das Arbeitsaufkommen dies erfordert. In gewissem Maße fordert dies auch die Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber. Bei hohem Krankenstand zum Beispiel ist es oft selbstverständlich, dass die Arbeit abgefangen werden muss. Schön für den Arbeitgeber, wenn seine Angestellten in arbeitsintensiven Zeiten bereit sind, sich auch über die regulär vereinbarte Zeit hinaus einzusetzen. Selbstverständlich sollte auch sein, dass der Arbeitgeber dies nicht überstrapaziert.

Für die Arbeitszeit gilt grundsätzlich: die gesetzliche Obergrenze liegt bei 10 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich – und das auch nur zeitlich begrenzt. Über einen Zeitraum von 6 Monaten muss der tägliche Schnitt bei 8 Stunden liegen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahme-Berufe wie Kraftfahrer oder Bereitschaftspersonal. Auch bei leitenden Angestellten mit ausreichend hoher Grundvergütung sind Vertragsklauseln, die Überstunden mit dem monatlichen Grundgehalt abgelten wollen, angemessen.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht/Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin J. Warm, Paderborn.


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