Auch eine Abmahnung von Verbraucherschutzverein guW e.V. wegen Garantiewerbung erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

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Mir wurde wieder einmal eine Abmahnung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. zur Prüfung vorgelegt. Da ich in der Vergangenheit bereits mehrfach Betroffene zu Abmahnungen des Vereins beraten habe, stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

Zum Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.:

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. ist ein Wettbewerbsverein, der unter anderem Abmahnungen ausspricht. Da hier in der Kanzlei in der Vergangenheit bereits mehrfach Forderungsschreiben des Vereins zur Prüfung und Bearbeitung vorgelegt worden sind, hatte ich hier bei anwalt.de schon über die Abmahntätigkeit des Vereins und auch das Vorgehen des Vereins im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Vertragsstrafenansprüchen berichtet:

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

Die hier aktuell vorliegende Abmahnung ist wieder an einen Online-Händler gerichtet. Gerügt wird die Bewerbung einer Garantie bei dem Angebot einer Waschmaschine auf der Online-Handelsplattform eBay. Konkret geht es um die Werbeaussage „10-Jahre-Hersteller-Garantie“. Moniert werden insoweit fehlende Angaben zu den konkreten Garantiebedingungen und den Garantievoraussetzungen sowie das Fehlen eines Hinweises darauf, dass die Garantie die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers nicht einschränkt.

Zu den Forderungen in dem Abmahnschreiben:

Der Abgemahnte soll – wie bei anderen Abmahnungen des Vereins – eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und eine Kostenpauschale von 243,95 Euro zahlen.

Meine Einschätzung:

Bei der Werbung mit einer Garantie ist zunächst ein Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf erforderlich, dass die Garantie die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht einschränkt. Des Weiteren sind detaillierte Angaben zu den konkreten Garantiebedingungen und den Garantievoraussetzungen erforderlich (Angaben zum Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers).

Die Werbung mit einer Garantie ohne entsprechende Informationen ist immer wieder Gegenstand von Abmahnverfahren.

Bei der Entscheidung über die Reaktion auf eine entsprechende Abmahnung sollten Sie berücksichtigen, dass die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung insbesondere dann recht haftungsträchtig sein kann, wenn sie auf verschiedenen Online-Marktplätzen bzw. über verschiedene Internetauftritte tätig sind und eine Vielzahl verschiedener Produkte anbieten.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine email.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht



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