Auch eine Unterlassungsaufforderung (Notice to Cease and Desist) von der Convey Srl erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Mir wurde eine Unterlassungsaufforderung (Notice to Cease and Desist) von der Convey Srl für einen Rechteinhaber zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Aufforderung Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Unterlassungsaufforderung:

In der mir vorliegenden Unterlassungsaufforderung wird zunächst die Vertretung eines Rechteinhabers angezeigt. Im Weiteren wird auf eine Marke des Rechteinhabers verwiesen. Anschließend wird ausgeführt, dass die Convey Srl sich wegen konkret benannter Angebote beschwerdehalber an den Marktplatz-Betreiber (im vorliegenden Fall eBay) gewandt habe und dass der Marktplatz-Betreiber daraufhin die entsprechenden Angebote entfernt hat.

Im Weiteren wird der Vorwurf erhoben, dass die Rechte des vertretenen Unternehmens an dessen geistigen Eigentum (intellectual property rights) verletzt worden sind. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Aufforderung, das rechtsverletzende Verhalten einzustellen und zukünftig zu unterlassen (Notice to Cease and Desist). Für den Fall, dass der Adressat der Aufforderung nicht nachkommt, werden rechtliche Schritte angekündigt.

Im Übrigen wird dem Adressaten mitgeteilt, dass die Bereitschaft bestehe, eine Übereinkunft zu treffen, die zu einer Rücknahme der Beschwerde gegenüber dem Marktplatz-Betreiber führen würde. Der entsprechende Vorschlag sieht neben einer Erklärung hinsichtlich der Unterlassung des rechtsverletzenden Verhaltens auch einen Vorschlag zur Zahlung eines Geldbetrages vor.

Meine Einschätzung: 

Soweit mit einer Mitteilung wie in dem mir vorliegenden Fall unter Hinweis auf Rechte an geistigem Eigentum eine Unterlassungsaufforderung mit einem Verweis auf mögliche weitere rechtliche Schritte erfolgt, handelt es sich bei einer entsprechenden Mitteilung im rechtlichen Sinne um eine Abmahnung. Eine solche Aufforderung sollten Sie also unbedingt ernst nehmen, da eine falsche Reaktion teure Weiterungen zur Folge haben kann.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig eine vorformulierte Vereinbarung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Betroffene, die eine Unterlassungsaufforderung oder Abmahnung erhalten haben. Daher verfüge ich über Erfahrung aus einer Vielzahl von entsprechenden Verfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Unterlassungsaufforderung erhalten?

Wenn Sie auch eine Unterlassungsaufforderung (Notice to Cease and Desist) von der Convey Srl für einen Rechteinhaber erhalten haben und eine Beratung wünschen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Falls Sie sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Falls Ihnen eine einstweilige Verfügung zugestellt worden ist, habe ich Tipps für Sie hier zusammengestellt:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-einstweilige-verfuegung-erhalten-was-tun-188973.html



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