Beamtenrechtliche Konkurrentenklage: Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

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In einem gerichtlichen Eilverfahren konnte Rechtsanwalt Christian Reckling erneut durch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (Beschl. v. 21.07.2017 – 11 B 19/17) feststellen lassen, dass bei der Besetzung der Funktionsstelle der Leiterin/des Leiters des Allgemeinen Vollzugsdienstes in der Jugendarrestanstalt Moltsfelde dem Dienstherrn ein erheblicher Verfahrensfehler unterlaufen ist. Federführend in dem Verfahren war Herr Rechtsanwalt Reckling (Fachanwalt für Verwaltungsrecht), der in dem gerichtlichen Eilverfahren die Rechte eines abgelehnten Mitbewerbers vertreten hat.

Fehleranfälligkeit bei den Auswahlgesprächen

In dem Auswahlverfahren gab es aufgrund des im Wesentlichen gleich beurteilten ausgewählten Mitbewerbers ein Auswahlgespräch. Dieses Auswahlgespräch war u. a. Gegenstand der von Herrn Rechtsanwalt Reckling vorgebrachten Verfahrens- und Beurteilungsrügen. Das Verwaltungsgericht schloss sich der Rechtsauffassung von Herrn Rechtsanwalt Christian Reckling im Wesentlichen an und konstatierte:

„Es fehlt jedoch an jeglicher Protokollierung der Antworten der Bewerber. Dies hat zur Folge, dass die Entscheidung der Auswahlkommission durch das Gericht nicht hinreichend überprüfbar ist. [...] Angesichts dieser Mängel im Verfahren ist der Antragsteller in seinem Bewerbungsverfahrensanspruch verletzt.“

Der Dienstherr wurde im Rahmen des gerichtlichen Eilverfahrens demzufolge verpflichtet, erneut über die Bewerbung des Antragstellers zu entscheiden.

Kommentar

Die gerichtliche Eilentscheidung zeigt abermals, dass der unterlegene Bewerber im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens nicht schutzlos gestellt ist. Er sollte daher – im Falle einer Ablehnung – das Verfahren überprüfen lassen, wenn es Anhaltspunkte für Verfahrens- und/oder Beurteilungsfehler gibt.

Herr Rechtsanwalt Christian Reckling vertritt bundesweit betroffene abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber. Vertrauen Sie seiner über dreizehnjährigen Expertise im Beamtenrecht. Im Beamtenrecht ist Rechtsanwalt Reckling bundesweit tätig und führte u.a. ein Eil- und Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Frage der Dienstpostenbündelung (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, Rn. 1-65) .

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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