Betriebliche Altersversorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern über Unterstützungskasse

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1. Basis und Notwendigkeit einer Geschäftsführerversorgung

Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen in den meisten Fällen, in Abhängigkeit von ihrer Beteiligungshöhe, nicht der gesetzlichen Rentenversicherung und haben deshalb ein erhöhtes Versorgungsbefürfnis.
Sich im Alter für die Versorgung allein auf einen Unternehmensverkauf zu verlassen, birgt in vielen Fällen Unsicherheiten und ist oft nicht zielführend.

2. Durchführungswege zur Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern

Betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfond ist der Höhe nach steuerlich limitiert und deckt regelmäßig in keinster Weise das Versorgungsbedürfnis des Gesellschafter-Geschäftsführers ab.
Der in der Vergangenheit für die Versorgung am häufigsten gewählte Durchführungsweg der Direktzusage bzw. unmittelbaren Versorgungszusage wird aufgrund der damit verbundenen Pensionsrückstellungen für viele Unternehmen unattraktiver. Das starke Auseinandetfallen zwischen steuerlichen und handelsrechtlichen Rückstellungen macht dies nicht interessanter.
(vergleiche hierzu mein Rechtstipp: https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-direktzusagepensionszusage-im-vergleich-zur-pauschaldotierten-unterstuetzungskasse_181385.html)

Der Durchführungsweg Unterstützungskasse ist eine immer häufiger gewählte Alternative und auch bevorzugter Durchführungsweg für die Versorgung von Vorständen, Geschäftsführern und Gesellschafter-Geschäftsführern.

3. Die Unterstützungskasse als Möglichkeit der Geschäftsführerversorgung mit ihren Vorteilen und Nachteilen

Die Unterstützungskasse gibt es allerdings in zwei Varianten bzw. steuerlichen Dotierungs- und Finanzierungsmöglichkeiten, nämlich die kongruent rückgedeckte Form und die pauschaldotierte Variante. (vergleiche hierzu mein Rechtstipp: https://www.anwalt.de/rechtstipps/rueckgedeckte-oder-pauschaldotierte-unterstuetzungskasse-unterschiede-und-einsatzmoeglichkeitein_182152.html)
Während eine rückgedeckte Unterstützungskasse im Kern mit allen Nachteilen von Versicherungen, Kosten und Renditeproblemen verbunden ist, bietet die pauschaldotierte Unterstützungskasse regelmäßig höhere Flexibilität und für das Unternehmen die Möglichkeit der freien Kapitalanlage.

Für die reine Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern kann die pauschaldotierte Unterstützungskasse ihre Überlegenheit in vielen Punkten allerdings nicht vollständig entfalten.
Aufgrund der regelmäßig notwendigen Insolvenzsicherung beim Gesellschafter-Geschäftsführer, wenn dieser nicht über den Pensionssicherungs-Verein abgesichert ist, ist stets eine Kapitalanlage und eine Verpfändung geboten. Der große Vorteil der Liquiditätsgenerierung durch die pauschaldotierte Unterstützungskasse kommt hier dann nicht zum Tragen.
Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist grundsätzlich eher ein Kollektivsystem und weniger für die Versorgung von Einzelpersonen interessant. Das Kollektiv finanziert die Geschäftsführerversorgung quasi mit. Dabei ist es unerheblich, ob arbeitgeberfinanzierte oder arbeitnehmerfinanzierte oder mischfinanzierte Konzepte gewählt werden.
Eine Ausnahme ist dann möglich, wenn später noch Mitarbeiter versorgt werden sollen, Kapitalzusagen gewünscht sind und der Geschäftsführer noch jünger ist.

4. Fazit

Die Auswahl eines Durchführungsweges für die Versorgung von Geschäftsführern ist ein anspruchsvolles Beratungsthema in Abhängigkeit unterschiedlicher Parameter und kann keinesfalls allgemein oder pauschal beurteilt werden. Alle Formen - die Direktzusage mit oder ohne Versicherungsrückdeckung, die kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse und bei Kollektivlösungen die pauschaldotierte Unterstützungskasse - haben ihre Berechtigung. Entscheidend für die Wahl des Durchführungswegs sind immer die Zielsetzungen und der Einzefall.
In jedem Fall ist eine professionell erstellte Pensionszusage einschließlich Insolvenzschutz die Basis.


Einen weiteren Rechtstipp zum Thema Unterstützungskasse zur Vesorgung für Geschäftsführer finden Sie hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/pauschaldotierte-oder-rueckgedeckte-unterstuetzungskasse-fuer-gesellschafter-geschaeftsfueh-190699.html

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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