Betriebliche Altersvorsorge in Zeiten von Corona

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1. Auswirkungen von Corona

Die Covid-19-Pandemie hat auf nahezu alle Unternehmen erhebliche Auswirkungen.
Mitarbeiter sind in Kurzarbeit, werden teilweise entlassen, Umsätze brechen weg, Finanzierungen werden schwieriger und Liquidität rückt für viele Unternehmen in den Fokus.
Einsparung von Kosten wird zu einem wichtigen Thema, genauso wie die Schaffung und Aufrechterhaltung von Liquidität.

2. Betriebliche Altersversorgung und Liquidität

Betriebliche Altersversorgung, soweit - wie im Mittelstand häufig anzutreffen - versicherungsförmige Durchführungswege wie Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfond gewählt wurden, führt systembedingt zwangsweise zu einem monatlichen Liquiditätsabfluss in Höhe der möglichen Beiträge.
Dies kann durchaus beträchtlich sein.
Diese Liquidität fehlt im Unternehmen und steht weder für Investitionen oder andere Aufwendungen zur Verfügung noch trägt es sukzessive dazu bei, sich als Unternehmen mehr und mehr von Banken unabhängig zu machen und zumindest den Betriebsmittelbereich, statt durch teure Kontokorrentkredite, aus eigener Kraft zu finanzieren.


Kreditinstitute verlangen nicht nur Zinsen, sondern insbesondere auch Sicherheiten, die nach deren Gewährung weitere Möglichkeiten einschränken. Kontokorrentverbindlichkeiten sind auch nicht langfristig planbar, sondern werden regelmäßig in kurzen Zeiträumen verlängert oder im schlimmsten Fall auch eingeschränkt. Planungssicherheit ist hier nur eingeschränkt gegeben.


3. Gestaltungsmöglichkeit zur Schaffung von Liquidität durch bAV

3.1. Wechsel des Durchführungsweges

Im Rahmen der arbeitsrechtlich erteilten Zusage auf betriebliche Altersversorgung ist es durchaus eine Überlegung, über den Wechsel des Durchführungsweges nachzudenken. Der Wechsel von einem versicherungsförmigen Durchführungsweg zu einem internen Durchführungsweg wie pauschaldotierte Unterstützungskasse oder Direktzusage, je nach Zielsetzung, lässt die Liquidität im Unternehmen und verhindert einen nicht notwendigen Liquiditätsabfluss mit allen seinen Folgen. (zum Vergleich Direktzusage und pauschaldotierte Unterstützungskasse vergleiche meinen Rechtstipp: https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-direktzusagepensionszusage-im-vergleich-zur-pauschaldotierten-unterstuetzungskasse_181385.html).

Die Vorteile eines Wechsel des Durchführungswegs habe ich ausführlich im Rechtstipp „Nutzen, Vorteile und Nachteile der pauschaldotierten Unterstützungskasse“ https://www.anwalt.de/rechtstipps/pauschaldotierte-unterstuetzungskasse-funktion-vorteile-nachteile-gestaltungsmoeglichkeit-steuer_181831.html sowie in meinem Rechtstipp „Pauschaldotierte Unterstützungskasse aus Arbeitnehmersicht“https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-pauschaldotierte-unterstuetzungskasse-aus-arbeitnehmersicht_181298.html dargestellt. Sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ergeben sich erhebliche Vorteile. Die Art und Weise des Wechsels des Durchführungswegs ist immer vom Einzelfall abhängig.

3.2 Einführung eines internen Durchführungswegs

Selbst wenn man einen Wechsel des Durchführungsweges ausschließt, weil es sich aus unterschiedlichen Gründen nicht lohnt, weil nur sehr wenige Mitarbeiter Entgeltumwandlung betreiben usw., kann die Einführung eines internen Durchführungsweges sinnvoll sein. Die Teilnahmequote liegt meist bei 80 % und mehr, bei Systemen wie „Betriebsrente zum Nulltarif“, wie ich sie im gleichnamigen Rechtstipp bzw. im Rechtstipp „Rente zum Nulltarif oder arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung“ https://www.anwalt.de/rechtstipps/arbeitgeberfinanzierte-betriebliche-altersvorsorge-oder-rente-zum-nulltarif_182826.htmldargestellt habe, ist die Teilnahmequote oft bis zu 100 %.Auch hier kann erhebliche Liquidität im Zeitablauf aufgebaut werden und damit nicht nur die betriebswirtschaftliche Situation verbessert werden, sondern auch Liquiditätsreserven geschaffen werden. 


4. Der betriebswirtschaftliche Vorteil

Nicht nur, dass interne Systeme deutlich flexibler sind als versicherungsförmige Systeme, der Hauptnutzen für den Arbeitgeber ist die Schaffung von Liquidität, Monat für Monat und der Aufbau von Liquiditätsreserven mit dem Hintergrund Krisenfestigkeit, Bankenunabhängigkeit etc.
Darüber hinaus ergeben sich aufgrund der zahlreichen Arbeitnehmervorteile (siehe mein Rechtstipp: „pauschaldotierte Unterstützungskasse aus Arbeitnehmersicht“) spürbare Mitarbeiterbindungseffekt und auch Vorteile bei der Mitarbeitergewinnung, wie sie für viele Unternehmer von grundlegender Wichtigkeit sind. 

Gerne stehe ich Ihnen für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung oder Sie nutzen die Mailanfrage.
Für die Planung eines Wechsels des Durchführungsweges erstelle ich gerne eine kurze Machbarkeitsanalyse und ein mögliches Konzept einschließlich der Auswirkungen.

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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