Betriebliche Altersvorsorge mit Rückdeckung durch Immobilien

  • 4 Minuten Lesezeit

Aufgrund der Situation der Versicherungswirtschaft, die zwischenzeitlich aufgrund der Niedrigzinsphase sogar die Beitragsgarantie, d.h. den garantierten Erhalt der eingezahlten Beiträge, aufgegeben hat, besinnen sich mehr und mehr Unternehmer auf versicherungsfreie betriebliche Altersversorgung und suchen nach bAV-Lösungen ohne Versicherung. Wenn die Zinsen nicht mehr in der Lage sind, die meist erheblichen Kosten zu kompensieren, die in einem versicherungsförmigen Durchführungsweg anfallen, verlieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ein motivierendes Modell ist so nur noch schwer überzeugend möglich.

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist neben der Direktzusage bzw. unmittelbaren Versorgungszusage ein solcher versicherungsfreier Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, mit der attraktive Modelle zum Vorteil von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gestalten sind. (siehe: https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-pauschaldotierte-unterstuetzungskasse-ein-derzeit-wieder-stark-nachgefragter-durchfuehrungsweg_180957.html)

Unabhängig, ob Entgeltumwandlung, arbeitgeberfinanzierte Modelle oder mischfinanzierte Modelle: Soweit die durch die bAV im Unternehmen verfügbaren Mittel nicht oder nicht vollständig im Unternehmen benötigt und investiert werden oder zur Tilgung von Kontokorrentschulden genutzt werden, stellt sich immer die Frage nach der Anlage der Mittel am Kapitalmarkt.
Das Thema Innenfinanzierung haben wir bereits in einem Rechtstipp beleuchtet:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/innenfinanzierung-bedeutung-des-betriebsausgabenabzugs-der-pauschaldotierten-unterstuetzungskasse-fuer-die-liquiditaet-187464.html

Ebenso die mögliche Investition der Rückdeckungsmittel in Gold oder Silber durch edelmetallaffine Unternehmer:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/edelmetalle-gold-und-silber-als-rueckdeckung-in-der-betrieblichen-altersversorgung-189212.html

Unternehmer, die in Immobilien maximale Erträge und Sicherheit sehen, entscheiden sich häufig auch für Immobilien als Rückdeckung.

Immobilien als Rückdeckung in der bAV

Anders als Edelmetalle oder auch Aktien und Wertpapiere, die entweder in Form von Sparplänen erworben werden oder für deren Anschaffung ein bzw. zweimal im Jahr eine größere Summe aus der Entgeltumwandlung und/oder aus arbeitgeberfinanzierten Beträgen investiert wird, sind für Immobilien meist größere Investitionen nötig, die häufig nicht ohne Fremdfinanzierung vorgenommen werden können.

In diesen Fällen läuft die Rückdeckung anders. Es werden nicht Monat für Monat oder Jahr für Jahr Werte erworben, sondern die Investition steht am Anfang und die monatlichen Beträge aus der Entgeltumwandlung oder aus arbeitgeberfinanzierten Bausteinen dienen dazu, die Fremdfinanzierung schnell zu tilgen und zu reduzieren.

Werden z.B. monatlich 3.000,00 € Entgeltumwandlung einbehalten, können diese neben dem Cash Flow aus Miete und Abschreibung abzüglich der Kosten zur Tilgung und Entschuldung verwendet werden. Zum Zeitpunkt der Zahlung des Renteneintritts der Arbeitnehmer können diese Immobilien veräußert werden, es sei denn, Kapitalabfindung oder monatliche Rente lassen sich aus der Miete finanzieren.

Steuerliche Eckpunkte der Immobilieninvestition

Während Investitionen in Edelmetalle oder Wertpapiere, wie Aktien oder Aktienfonds mit den Anschaffungskosten bewertet werden und jährlich nach den Grundsätzen des gemilderten Niederstwertprinzips angesetzt werden (keine Berücksichtigung von Wertsteigerungen bis zum Verkauf, Wertminderungen werden nur erfasst, wenn sie von Dauer sind), werden Immobilien zwar ebenfalls mit den Anschaffungskosten angesetzt, diese werden allerdings steuerlich wirksam jährlich um die Abschreibung (AfA) reduziert. Es ergeben sich also jährlich wiederum Liquiditätseffekte, die zu einer schnellen Entschuldung beitragen. Je nach Immobilieninvestition sind auch höhere Abschreibungen möglich.
Durch die schnelle Entschuldung ist auf diese Weise auch ein schneller Aufbau eines entsprechenden Immobilienvermögens möglich.
Beim Verkauf der Immobilie ist allerdings der Buchgewinn aus Restbuchwert und Kaufpreis wieder zu versteuern, ggfs. kann auch eine Rücklage nach § 6 b EStG gebildet werden und eine Versteuerung vermieden werden, wenn in andere entsprechende Vermögensgegenstände investiert wird, wie beispielsweise eine Betriebsimmobilie (Lagerhalle, Bürogebäude)

Betriebswirtschaftliche Besonderheiten


Wie bei jeder Investition, muss die Investition in eine Immobilie als solche für sich geprüft und gut überlegt sein. Renten können häufig aus entschuldeten Immobilien bedient werden. Kapitalzahlungen erfordern häufig einen Verkauf der Immobilie.
Der Unternehmer verlängert durch den Kauf von Immobilien seine Bilanz. Der entsprechenden Position im Anlagevermögen steht auf der Passivseite ein Darlehen gegenüber. Die Bilanzsumme verlängert sich mit entsprechender Auswirkung auf die Eigenkapitalquote. Nicht jedes Unternehmen ist in einer Situation, in denen diese Kennzahlen unerheblich sind. Soweit Banken auch weite Teile des Unternehmens finanzieren, gewinnt die Eigenkapitalquote an Bedeutung.
Sachwertinvestitionen sind grundsätzlich sinnvoll und zeigen sich auch in inflationären Zeiten als positiv, allerdings sind Streuung und teilweise auch Fungibilität wichtige Parameter, die im Rahmen einer Rückdeckung überlegt werden sollten.
In jedem Fall liefert die Verwaltung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse das entsprechende Controlling in Form eines Liability Managements, nach dem auch die Fristigkeiten der Anlagen geplant werden können.

Fazit

Immobilien sind eine denkbare Assetklasse, die auch in der betrieblichen Altersversorgung ihre Berechtigung findet. Wohnen die eigenen Arbeitnehmer als Rentner in einer Immobilie, fließt die Rente ähnlich einem Kreislauf unmittelbar wieder als Miete an das Unternehmen zurück.
Professionelle Beratung ist aber gerade auch in der Rückdeckung erforderlich, genauso wie das arbeitsrechtliche und steuerliche Konzept durch entsprechende Berater abgedeckt werden sollen.

Gerne stehe ich Ihnen für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung und gerne gestalte ich auch Ihr versicherungsfreies Versorgungsmodell und stelle Ihnen eine arbeitsrechtliche und steuerlich kompetente und zuverlässige Verwaltung zur Verfügung.


Foto(s): AUTHENT


Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Bettina Glaab

Beiträge zum Thema