Edelmetalle, Gold und Silber als Rückdeckung in der betrieblichen Altersversorgung

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1. Probleme im Zusammenhang mit der bAV

Die Sorgen vieler Unternehmer über die weitere Entwicklung unseres Währungssystems und die Entwicklung der Inflation münden immer öfter darin, sich über die richtige Rückdeckung in der betrieblichen Altersversorgung Gedanken zu machen.
Die Lage der Versicherungswirtschaft, die überwiegende Anlage in festverzinslichen Papieren und Staatsanleihen einerseits und die Arbeitgeberhaftung für die erteilten Zusagen nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG andererseits, lenken den Fokus von Arbeitgebern verstärkt in Richtung Rückdeckung der betrieblichen Altersversorgung.

2. Edelmetalle wie Gold oder Silber als Rückdeckung in der bAV

Gold und Silber sind Investments, die viele Unternehmer auch in ihrem privaten Portfolio haben und zu denen viele Vermögensberater als Basisinvestments auch raten. Der Wunsch, die Vorteile und Möglichkeiten auch im Unternehmen zu nutzen, ist hier naheliegend.
Unterbewertung, Inflationsschutz, Sachwert, Krisenfestigkeit und Begrenztheit sind die Hauptargumente, die Unternehmer in derartigen Fällen nennen. Das schwindende Vertrauen in Lebensversicherungen beflügelt weiter den Wunsch nach sachwertorientierten Anlagen.

3. Die Durchführungswege der bAV, die sich für Edelmetalle eignen

Zwei Durchführungswege kommen für derartige Rückdeckungsprodukte in Betracht: Zum einen die Direktzusage bzw. Pensionszusage oder auch mittelbare Versorgungszusage genannt, zum anderen die pauschaldotierte Unterstützungskasse.
Gerade die pauschaldotierte Unterstützungskasse erfreut sich steigender Beliebtheit in den letzten Jahren (siehe: https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-pauschaldotierte-unterstuetzungskasse-ein-derzeit-wieder-stark-nachgefragter-durchfuehrungsweg_180957.html), besticht sie doch durch hohe Flexibilität und Rückstellungsfreiheit sowie einiger anderer Unterschiede gegenüber der Pensionszusage
(siehe dazu: https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-direktzusagepensionszusage-im-vergleich-zur-pauschaldotierten-unterstuetzungskasse_181385.html).

Beide Durchführungswege ermöglichen aufgrund der freien Kapitalanlagemöglichkeiten nicht nur die Investition der Gelder ins eigene Unternehmen, sondern beispielsweise auch den Erwerb von Edelmetallen wie Gold und Silber, vorzugsweise in physischer Form, mit entsprechend sicherer Lagerung.

4. Steuerliche und bilanzielle Behandlung von Gold und Silber

Gold und Silber sind im Jahresabschluss als Finanzanlagen mit ihren Anschaffungskosten incl. der Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren. Wertsteigerungen sind erst bei Verkauf zu erfassen und sind im ersten Schritt steuerlich unbeachtlich. Es gilt das Anschaffungskostenprinzip und das gemilderte Niederstwertprinzip.
Anders als Gold unterliegt Silber der Umsatzsteuer, die als Vorsteuer geltend gemacht werden kann und insoweit zu einer geringeren Kapitalbindung führt, als dies im privaten Bereich der Fall wäre.

5.Fazit

Die Beweggründe von Unternehmern, sich mit diesen Assetklassen in der betrieblichen Altersversorgung zu beschäftigen, sind unterschiedlich und vielfältig.

Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung, wie ein derartiges Versorgungswerk unter Einbezug von Gold und Silber oder anderen Edelmetallen und seltenen Erden ausgestattet werden könnte.


Einen weiteren Beitrag zur Ausgestaltung einer bAV mit Edelmetallen als Rückdeckung finden Sie hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/empfehlung-fuer-die-ausgestaltung-einer-betrieblichen-altersversorgung-mit-gold-und-silber-als-rueckdeckung-189236.html

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Foto(s): AUTHENT


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