Betriebskostenabrechnungen - oftmals mangelhaft

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Jedes Jahr dasselbe. Im November und Dezember flattern die Nebenkosten-Abrechnungen ins Haus.

Der Hintergrund ist ganz einfach. Im Wohnmietrecht verlangt der Gesetzgeber vom Vermieter unter Frist von 12 Monaten die Vorlage der Abrechnung. Bedeutet: wenn der Vermieter nicht rechtzeitig bis zum 31.12.2010 abgerechnet und die Abrechnung dem Mieter zugestellt hat, verliert er den Anspruch auf Nachzahlungen! Guthaben sind hingegen auch bei Abrechnungen nach Jahresfrist auszuzahlen.

Aber Achtung: ein Großteil der Abrechnungen landet auf dem Tisch eines Richters und wird „einkassiert". Fast die Hälfte aller Abrechnungen weist Mängel auf.

Was aber ist eine korrekte Abrechnung? Wann ist diese formell, wann materiell wirksam? Wann und welche Informationen können auch nach Jahresfrist noch nachgereicht werden? Müssen Gewerbeeinheiten zwingend herausgerechnet werden? Die Fülle der zu diesen und anderen Fragen ergangenen Rechtsprechung ist unübersehbar.

Fachliche Hilfe kostet Geld, kann aber noch mehr sparen.


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