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Bewertung auf Google-Maps löschen lassen? Ich helfe Ihnen!

  • 3 Minuten Lesezeit
Wenn Sie mit negativen Bewertungen auf Google Maps konfrontiert sind, bietet die Kanzlei von Fachanwalt für IT-Recht Thomas Feil spezialisierte Unterstützung an, um diese rechtlich anzugehen. Zunächst sollten Betroffene der Kanzlei Hintergrundinformationen und Beweise zukommen lassen, um eine kostenfreie Ersteinschätzung zu erhalten. Unwahre Tatsachenbehauptungen, strafrechtlich relevante Inhalte, Datenschutzverstöße und Schmähkritik sind Beispiele für rechtswidrige Rezensionen, die gelöscht werden können. Auch textlose 1-Sternebewertungen sind juristisch angreifbar. Es ist ratsam, sich über die Google-Richtlinien zu informieren, da auch Verstöße gegen diese Richtlinien zur Löschung führen können. Thomas Feil empfiehlt, juristisch fundierte Löschanträge zu stellen und eine spezialisierte Anwaltskanzlei zu beauftragen, um die Erfolgschancen zu maximieren und versteckte Kosten zu vermeiden.

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Falls Sie auf Google Maps mit negativen Bewertungen zu kämpfen haben, können Sie dies juristisch klären lassen. Meine Kanzlei ist auf das Reputationsrecht im Internet spezialisiert und hilft Mandanten bundesweit.

Zum Löschen einer negativen Rezension auf Google-Maps können Sie folgende Schritte sofort unternehmen:

  1. Schicken Sie mir eine Mail mit dem Link zum Google-Profil oder Screenshots der in Frage stehenden Bewertungen
  2. Schildern Sie mir hierbei gern auch einige Hintergrundinformationen
  3. Ich melde mich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück und teilen mit, welche Kosten konkret anfallen würden, falls Sie die Google-Maps Bewertung über meine Kanzlei löschen lassen möchten

So können Sie eine fundierte Entscheidung treffen, inwieweit ein anwaltliches Vorgehen sinnvoll und lohnenswert ist. 

Rechtliche Aspekte von Google-Maps Bewertungen verstehen, um diese löschen zu lassen!

Aus juristischer Sicht gibt es viele Angriffspunkte, um unliebsame Rezensionen bei Google Maps löschen zu lassen. Hierbei lohnt es sich für Betroffene, die rechtlichen Hintergründe zumindest rudimentär zu kennen. 

  • Unwahre Tatsachenbehauptungen in Google-Maps Rezensionen sind immer unzulässig. Sollten also Lügen, und wenn sie noch so unbedeutend scheinen, über Sie bei Google Maps veröffentlicht worden sein, kann dies ein Löschen ermöglichen. Zwar gibt es ein Recht auf Meinungsfreiheit, dies umfasst aber kein "Recht auf Lügen". Lügen über Personen oder Unternehmen können zielgerichtet gelöscht werden, um das Google-Profil wieder zu verbessern. 
  • Strafrechtlich relevante Inhalte sind in Google-Maps Bewertungen unzulässig. Hierzu zählen u.a. beleidigende, bedrohliche oder verleumderische Inhalte. Auch falsche Verdächtigungen, die einen Straftatbestand erfüllen können, finden sich in Google-Maps Einträgen. Sollten Sie also mit solchen strafrechtlichen Inhalten konfrontiert werden, können Sie die Bewertung juristisch löschen lassen.
  • Datenschutzverstöße sind unzulässig. Bei Google Maps kommt es vor, dass bewertende Personen die Klarnamen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nennen. Dies ist rechtswidrig und kann genutzt werden, den negativen Eintrag zu löschen.

Dies sind nur einige Beispiele rechtswidriger Rezensionen, die entfernt werden können. Daneben sollten auch Fallkonstellationen der Schmähkritik geprüft werden - hierbei geht es um Aussagen, die nur der Diffamierung und keiner sachlichen Diskussion mehr dienen. Auch so etwas ist rechtswidrig und kann gelöscht werden.

Ärgerlich sind textlose 1-Sternebewertungen auf Google-Maps. Hierzu hat die Rechtsprechung allerdings hilfreiche Urteile gesprochen, die dazu führen, dass solche Negativeinträge juristisch angreifbar sind, obwohl sie keinen Textinhalt haben.

Sprechen Sie mich gerne an und nutzen Sie meine kostenfreie Ersteinschätzung.

thomas-feil.de

Fachanwalt-IT Recht Thomas Feil

Ich setze Ihr Recht durch!

Richtlinien bei Google-Maps helfen beim Löschen von negativen Rezensionen!

Neben der juristischen Perspektive lohnt sich auch ein Blick in die Richtlinien, die Google selbst für Dienste wie Google Maps hinsichtlich negativer Bewertungen aufgestellt hat. Oftmals finde ich bei meiner Tätigkeit für Mandanten sowohl Rechtsverstöße in den negativen Rezensionen, als auch Richtlinienverstöße. 

Die Google-Richtlinien für negative Bewertungen bei Google Maps sehen u.a. folgende Punkte als unzulässig an:

  • Unternehmen dürfen nicht in ihrer Funktion als Arbeitgeber in negativer Weise bewertet werden. Google Maps möchte anscheinend keine "Arbeitgeberbewertungs-Plattform" werden und löscht solche Einträge.
  • Unangemessener Sprachgebrauch ist unerwünscht und führt zum Entfernen solcher negativen Rezensionen.
  • Rassistische und gewaltverherrlichende Inhalte werden von Google gelöscht.
  • Anzügliche und diskriminierende Aussagen entsprechen nicht den Richtlinien von Google für Google-Maps Rezensionen.

Dies stellt nur einen Auszug aus dem Google-Regelwerk dar. 


FAQ Google-Bewertungen löschen – Die 40 wichtigsten Fragen und Antworten

https://thomas-feil.de/faq-google-bewertung-loeschen/


Juristisch fundierte Löschanträge bringen bei Google Maps die größten Erfolge!

Betroffene Unternehmen, die mit negativen Einträgen bei Google Maps zu kämpfen haben, versuchen oft selbst, die Rezensionen löschen zu lassen. Hierfür werden dann wütende Mails an Google geschickt und mit rechtlichen Schritten gedroht.

Stellen Sie sich hierbei bitte einmal vor, wie Google dies alles wahrnimmt - Google erhält tagtäglich unzählige solcher "Anfragen" und kann dies vermutlich nur höchst automatisiert abarbeiten. Erst bei klar bezeichneten Rechtsverstößen hat Google den Anreiz, eine juristische Prüfung einzuleiten, um nicht selbst für Inhalte zu haften. 

Es empfiehlt sich daher, eine spezialisiert Anwaltskanzlei mit dem Löschen von Google-Maps Bewertungen zu beauftragen. Hierbei rate ich Ihnen, sich zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung unter Angabe der genauen etwaigen Kosten einzuholen. "Versteckte" oder "unberechenbare" Anwaltskosten sind meiner Ansicht nach nicht mehr zeitgemäß.

Achten Sie bei der Auswahl der Anwaltskanzlei darauf, dass diese über einschlägige Erfahrungen im Umgang mit Google Maps und den negativen Rezensionen verfügt. Nur so ist sichergestellt, dass die Löschungschancen bestmöglich genutzt werden.

Foto(s): Thomas Feil

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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