BMW AG lässt durch Rechtsanwälte Klaka Abmahnungen aussprechen für ihre Marken BMW, MINI, M2, M3, M4

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Im Auftrag der BMW AG werden durch Klaka Rechtsanwälte Abmahnungen wegen verschiedener Markenrechtsverletzungen ausgesprochen. Es geht unter anderem um die Verletzung der Marken BMW, Mini, M3 und M4.

Die Abmahnungen enthalten immer eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Diese solle auf keinen Fall einfach unterschrieben werden.

BMW als Markeninhaber

Die BMW AG ist Inhaberin verschiedener deutscher und europäischer Marken. Gegen Rechtsverletzungen wird mit aller Härte vorgegangen. Als Markeninhaberin stehen der BMW AG die ausschließlichen Nutzungsrechte für die Zeichen BMW, Mini, M2, M3 und M4 zu. BMW befürchtet eine Ausnutzung des Rufs und eine sogenannte Verwässerung der Marken.

Handel mit Ersatzteilen

Oft erfolgt eine Abmahnung, da bestimmte Ersatz- oder Zubehörteile für BMW-Fahrzeuge in Online-Shops angeboten werden. Oft werden dabei die Marken der BMW AG genutzt, ohne dabei klar zu machen, dass die Ersatzteile eben nicht von der BMW AG stammen bzw. mit den Marken BMW, Mini, M3 und M4 nichts zu tun haben.

Wer in seinem Online-Shop Ersatzteile und Tuningzubehör anbietet, läuft daher Gefahr, durch die Klaka Rechsanwälte aus München abgemahnt zu werden.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Wer eine Abmahnung unbeantwortet lässt, läuft Gefahr, in einem gerichtlichen Verfahren viel Geld zu verlieren.

Wenn Sie eine Abmahnung der Klaka Rechtsanwälte bekommen haben, bewahren Sie zunächst Ruhe. Gerne geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung und helfen Ihnen bei der Abwehr eventuell nicht berechtigter Forderungen.

Es wird abgemahnt, Waren wie Außenspiegelkappen, Abdeckungen, Verkleidung, Karosserieteile, Motorabdeckungen und sonstige Fahrzeugteile seien mit den oben genannten Marken BMW, Mini, M2, M3 und M4 gekennzeichnet worden.

Falls Sie abgemahnt wurden, beachten Sie Folgendes:

  1. Bewahren Sie Ruhe.
  2. Lassen Sie kurz bemessene Fristen keinesfalls verstreichen!
  3. Stellen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite her.
  4. Unterzeichnen Sie unter keinen Umständen eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung. Viele Unterlassungserklärungen reichen zu weit und gehen deutlich über das Notwendige hinaus. Diese überprüfen wir für Sie.
  5. Senden Sie uns die Abmahnung zur Überprüfung unbedingt zu! Viele Abmahnungen sind rechtswidrig.
  6. Gegebenenfalls geben wir eine modifizierte Unterlassungserklärung in Ihrem Namen ab.

Haben Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten? Schicken Sie uns die Abmahnung ganz unverbindlich zu oder rufen Sie an. Wir betreuen Sie deutschlandweit bei Markenrechtsverletzungen, Markenanmeldungen, gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren.



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