Brandt.Legal und TecXos GmbH Abmahnung - Wettbewerbswidriges Inverkehrbringen von KN95-Schutzmasken?

  • 3 Minuten Lesezeit

Haben Sie durch Brandt.Legal Rechtsanwälte und die TecXos GmbH eine Abmahnung wegen wettbewerbswidrigen Inverkehrbringens von KN95-Schutzmasken erhalten?

Und wieder liegt uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Tecxos GmbH, vertreten durch ihre
Geschäftsführer Korosh Najjari und Stefan Römer, Rabenstraße 3, 88471 Laupheim vor, die durch die Anwaltskanzlei Brandt.Legal ausgesprochen wurde.

Mittlerweile dürfte klar sein, dass die TecXos GmbH nicht nur in einem Einzelfall eine Abmahnung hat aussprechen lassen. Wir haben bereits über die Abmahnungen berichtet, wie hier nachzulesen ist:

Auch haben wir bereits umfangreich über die Risiken beim Import und bei Angebot der KN95, N95, FFP2 und FFP3 Masken oder bei Angeboten und Kennzeichnungspflichten zu Desinfektionsmitteln hingewiesen, wie hier nachzulesen ist:

I. Vorwurf der TecXos GmbH: Wettbewerbswidriges Inverkehrbringens von KN95-Schutzmasken

Der Vorwurf in der uns vorgelegten Abmahnung ist nicht neu. Vorgeworfen werden:

Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), gegen die sogenannte PSA-Verordnung, nämlich die Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-Verordnung (EU) 2016/425), gegen das Medizinproduktegesetzes (MPG), das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes
(MPDG), die Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745 (MDR) und die Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV).

Der Vorwurf: Wettbewerbswidriges Inverkehrbringen von KN95-Schutzmasken.

II. Die Forderung der Brandt.Legal Rechtsanwälte für die TecXos GmbH

Die Forderung überrascht (überwiegend) nicht. Brandt.Legal fordert für die TecXos GmbH insbesondere

  • 1. Unterlassung
  • 2. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • 3. Ersatz der Rechtsverfolgungskosten und
  • 4. Schadenersatz

Expertentipp: Geben Sie in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten niemals ungeprüft eine strafbewehrte Unterlassunserklärung ab. Eine Unterlassungserklärung und das Versprechen eine Vertragsstrafe für jede zukünftige Zuwiderhandlung kann im Nachgang zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung einen weitaus größeren Schaden verursachen. Viele Unterlassungsschuldner verkennen die Ernsthaftigkeit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und erleben dann bei einer Zuwiderhandlung das böse erwachen.

III. Unser Tipp bei einer Abmahnung der Brandt.Legal Rechtsanwälte für die TecXos GmbH?

1. Geben Sie nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung ab

2. Zahlen Sie nicht ungeprüft auf eine Abmahnung hin, lassen Sie die angeblichen Ansprüche anwaltlich prüfen.

3. Versäumen Sie nicht die gesetzten Fristen

4. Lassen Sie die Ansprüche durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen.

Auf keinen Fall sollten Sie eine Abmahnung durch brandt.legal Rechtsanwälte für die Tecxos GmbH und die darin enthaltenen Fristen schlicht ignorieren. Anderenfalls leitet die Gegenseite möglicherweise gerichtliche Schritte ein. Meistens enthalten Abmahnungen auch einen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass der/die Abmahnende sich „die Einleitung gerichtlicher Schritte vorbehält“. Andererseits soll das aber auch kein Grund zur Beunruhigung sein – schon eine Erstberatung hilft hier weiter. 

Sollen wir für Sie die Rechtmäßigkeit einer durch Tecxos GmbH  und brandt.legal  ausgesprochenen wettbewerbsrechtliche Abmahnung überprüfen? Dann schreiben Sie uns gleich hier eine Nachricht oder senden Sie uns eine E-Mail.

  • Rieck & Partner RechtsanwältembB helfen weiter, wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Tecxos GmbH  und brandt.legal erhalten haben – schnell, kompetent, bundesweit! Schreiben Sie uns direkt hier eine Nachricht!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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