CAC Finanz AG: anwaltliche Vertretung der Gläubiger im Insolvenzverfahren

  • 2 Minuten Lesezeit

Hintergrund

Über das Vermögen der CAC Finanz AG ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 17.01.2018 (Az. 3 IN 490/17) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst.

Ausweislich der Satzung war Gegenstand des Unternehmens: Finanzberatung und Emission von und Handel mit lnhaberschuldverschreibungen sowie Handel mit und Verwaltung von Rohstoffen, Edelmetallen und Finanzderivaten, Unternehmensbeteiligungen und Kapitalversicherungen. Das Grundkapital betrug 50.000,00 EUR.

Allgemein gilt: Insolvenz bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr erfüllen zu können. Die Insolvenz erfolgt in einem gesetzlich geordneten (Gesamt-)Vollstreckungsverfahren unter der Leitung des Insolvenzverwalters und unter Aufsicht des Insolvenzgerichts. Der Insolvenzverwalter ist mit einer großen Machtfülle ausgestattet, um das Verfahren ordentlich abwickeln zu können. 

Im vorliegenden Fall hat der Verwalter RA Joachim Exner das Firmenvermögen in Besitz genommen; er verfolgt das Ziel der gleichmäßigen Befriedigung der CAC-Gläubiger durch bestmögliche Verwertung der Insolvenzmasse.

Gläubigervertretung im eröffneten Insolvenzverfahren

  • Wir klären unsere Mandanten über das CAC-Insolvenzverfahren auf und zeigen, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen. Wir beraten über die Rechte, Pflichten, Chancen und Risiken im Zusammenhang mit der eingetretenen Insolvenz der CAC Finanz AG.
  • Wir unterstützen und vertreten die Anleger bei der Forderungsanmeldung, der Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht.
  • Darüber hinaus können wir die Interessen während einer Gläubigerversammlung wahrnehmen.
  • Das Beratungsangebot ist außerdem ausgerichtet auf Fragen der Verwalterhaftung und auf die Abwehr von Insolvenzanfechtungen.
  • Im Übrigen stehen wir den Insolvenzgläubigern auch in anderen Rechtsgebieten zur Seite; neben insolvenzrechtlichen Fragestellungen ergeben sich immer wieder Überschneidungen mit dem Gesellschafts-, Handels- und Anlegerschutzrecht.

Durch unsere Bemühungen im CAC-Verfahren sind unsere Mandanten stets auf dem aktuellen Kenntnisstand und können flexibel agieren.

Insbesondere für Anleihen-Anleger sind laufend die Aussichten und Vorgehensweisen zu prüfen, inwieweit deren Forderungen ganz oder zumindest anteilig aus der Insolvenzmasse oder aus anderen Quellen erfüllt werden können.

Dr. Jürgen Klass ist seit über zwei Jahrzehnten als Rechtsanwalt tätig und verfügt über spezielle Kenntnisse im Kapitalanlage- und Insolvenzrecht. In diesem Zusammenhang wurde er in den Gläubigerausschuss im Insolvenzverfahren der Akzenta AG gewählt (er vertritt dort die Interessen von 250 Anlegern). Mehrfach gelang es ihm, Forderungen und Zahlungsklagen von Insolvenzverwaltern mit Erfolg abzuwehren (z. B. Landgericht München I, Urteil vom 26.05.2017 – 6 O 20256/16 – Insolvenz Bayernareal KG; Oberlandesgericht München, Urteil vom 10.11.2015 – 5 U 1859/15 – Insolvenz B. Finanzierungs GmbH).



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass

Beiträge zum Thema