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Coronavirus: Wer erhält jetzt Hilfe vom Staat?

  • 2 Minuten Lesezeit
Maj Pascale Weber anwalt.de-Redaktion

Die wichtigsten Fakten

  • Der Bund stellt Staatshilfen für Personen bereit, die wirtschaftlich von der Coronakrise betroffen sind: kleine Betriebe, Selbstständige, Freiberufler, sowie Mieter und Schuldner.
  • Die Vermögensprüfung für Hartz-IV-Anträge soll für ein halbes Jahr ausgesetzt werden. 
  • Es soll ein Kündigungsverbot für Vermieter durchgesetzt werden. 
  • Für Darlehen sollen Stundungsregelungen eingeführt werden, um Schuldner zu entlasten. 
  • Kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler sollen Soforthilfen in Form von Einmalzahlungen erhalten. 

Das Coronavirus bedroht nicht nur die Gesundheit der Bevölkerung, sondern in der Folge auch die Wirtschaft. Die Regierung rechnet mit einem drastischen Anstieg der Zahl der Hartz-IV-Anträge. Experten gehen von einem Anstieg der Zahl der Hartz-IV-Empfänger von bis zu 1,2 Millionen Personen aus. Besonders gefährdet seien zudem kleine Betriebe, Selbstständige und Freiberufler, sowie Mieter und Schuldner. 

Deshalb hat das Bundeskabinett am 23. März 2020 beschlossen, Hilfen für wirtschaftlich besonders gefährdete Personen bereitzustellen. Wen die Staatshilfen betreffen, erfahren Sie hier.

Aussetzen der Vermögensprüfung bei Hartz-IV-Anträgen

Bundesarbeitsminister, Hubertus Heil (SPD), stellt sich auf einen massiven Anstieg der Hartz-IV-Anträge aufgrund der Coronakrise ein. Um die Hilfe für die betroffenen Personen zu beschleunigen, will er die Vermögensprüfung ab dem 1. April 2020 für ein halbes Jahr entfallen lassen. 

Hilfen für Mieter und Schuldner

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Wirtschaftskrise auch zu Kündigungswellen von Wohnungs- und Gewerbemietverträgen führt. Die große Koalition sieht die Lösung in einem Gesetz, das die Kündigung von Personen, die infolge des Coronavirus Liquiditätsengpässe erleiden, verbietet. 

Einen ähnlichen Schutz sollen Schuldner erhalten, die unverschuldet nicht mehr dazu in der Lage sind, ihre Schulden zu tilgen. Dies gilt z. B. für diejenigen, denen es wegen der Coronakrise nicht mehr möglich ist, die Raten für ein Eigenheim abzuzahlen. 

Für Darlehen soll eine gesetzliche Stundungsregelung eingeführt werden. Die entsprechende Gesetzesvorlage lässt die Möglichkeit einer Fristverlängerung um ein Jahr, höchstens bis zum 31. Juli 2021, zu.

Kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler erhalten Soforthilfen

Laut Gesetzesentwurf des Finanz- und Wirtschaftsministeriums sollen für kleine Unternehmen Soforthilfen in Höhe von maximal 15.000 Euro pro Unternehmen bereitgestellt werden. Am 23. März hat das Bundeskabinett dies beschlossen. Bis zum 27. März soll das Gesetz von Bundesrat und Bundestag beschlossen werden. 

Der Gesetzesentwurf sieht Einmalzahlungen in Höhe von 9.000 Euro pro Betrieb mit maximal fünf Beschäftigten für drei Monate vor. Bei bis zu zehn Beschäftigten soll die Einmalzahlung maximal 15.000 Euro betragen. Diese staatliche Hilfeleistung soll sowohl kleinen Unternehmen, als auch Selbstständigen und Freiberuflern zustehen. 

Voraussetzung für die staatliche Soforthilfe ist die wirtschaftliche Not aufgrund der Coronakrise. Die Existenzbedrohung muss allerdings eidesstattlich versichert werden. Für dieses Hilfspaket will der Bund 50 Milliarden Euro bereitstellen, die durch die Länder verteilt werden sollen. Durch dieses Zusammenspiel von Bund und Ländern wolle Wirtschaftsminister, Peter Altmaier, „Solidaritätslücken“ vermeiden.

Eine Rückzahlung der Hilfeleistung soll nicht erforderlich sein. Daneben sollen vielmehr Kredite zur Verfügung stehen. 

Sozialbeitragszahlungen für Arbeitgeber aufgeschoben

Die Beiträge für Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung wären eigentlich am 27. März zu zahlen. Unternehmen erhalten jedoch einen zinsfreien Zahlungsaufschub bis Mai, wenn sie infolge der Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.

(MAW)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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