ddp media GmbH verfolgt unerlaubte Fotonutzungen durch Kanzlei Image Law

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Die Hamburger Kanzlei Image Law verfolgt im Auftrag der ddp media GmbH die unerlaubte Nutzung von Fotos. Auch einige unserer Mandanten erhielten Schreiben von der Kanzlei Image Law im Auftrag der ddp media GmbH, in denen ihnen vorgeworfen wurde, sie würden Bilder, an denen die ddp media GmbH ausschließliche Nutzungsrechte hätte, unerlaubt auf ihren Webseiten nutzen. 

Was fordert Image Law für ddp media GmbH?

Anders als üblich bei Urheberrechtsverletzungen werden die Betroffenen nicht zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, sondern „nur“ zu Zahlungen gefordert. Konkret wird die Zahlung von Schadensersatz sowie die Erstattung von Anwaltskosten gefordert. Der Schadensersatz wird von der Kanzlei Image Law dabei auf Basis der MFM Tabelle berechnet.

Sind die Forderungen der ddp media GmbH berechtigt?

Ob die Forderungen der ddp media GmbH dem Grunde und der Höhe nach berechtigt sind, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Ausschließliche Nutzungsrechte der ddp media GmbH

Als Erstes stellt sich die Frage, ob die ddp media GmbH in Bezug auf das betroffene Bild tatsächlich über ausschließliche Nutzungsrechte verfügt. Die ddp media GmbH verweist insofern in einem Zweitschreiben stets darauf, dass das betroffene Bild in ihrer Datenbank unter www.ddpimages.com angeführt ist und sie sich daher auf die Vermutungsregelung in § 10 Abs. 2 UrhG berufen könne. In einem Fall wurde uns jedoch mit dem Zweitschreiben auch der mit dem Fotografen geschlossene Korrespondentenvertrag übermittelt. Dieser Vertrag enthielt auf Seiten des Lizenznehmers jedoch eine andere Gesellschaft. Daher haben wir die ddp media GmbH zur Darlegung der Rechtekette aufgefordert.

Sowohl Schadensersatz als auch Anwaltskosten sind nur zu zahlen, wenn die ddp media GmbH tatsächlich ausschließliche Nutzungsrechte an dem jeweiligen Bild hat.

Anwendbarkeit der MFM-Tabelle

Sodann stellt sich die weitere Frage, ob die ddp media GmbH den Schadensersatz auf Basis der MFM-Tabelle berechnen darf. Nach der Rechtsprechung ist bei der Berechnung des Schadensersatzes nach der Lizenzanalogie primär auf die eigene Lizenzpraxis des Abmahners abzustellen. Als Bildagentur verfügt die ddp media GmbH selbstverständlich über eine Lizenzpraxis, ist die Bildlizenzierung ihr Kerngeschäft.

Was kann ich für Sie tun?

Haben auch Sie ein Schreiben von der Kanzlei Image Law im Auftrag der ddp media GmbH wegen unerlaubter Nutzung von Bildern erhalten? Dann sollten Sie den darin geltend gemachten Forderungen nicht vorschnell nachkommen. Vielmehr sollten die Forderungen der ddp media GmbH von einem im Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprft werden.

Selbst wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, bedeutet dies nicht automatisch, dass der von dem Rechteinhaber geforderte Schadensersatz der Höhe nach berechtigt ist. So ist die MFM-Tabelle nicht immer bzw. jedenfalls nicht 1:1 anwendbar. Nach der Rechtsprechung ist nämlich primär auf die eigene Lizenzpraxis des Rechteinhabers abzustellen. Anwaltskosten können nur verlangt werden, wenn diese im Innenverhältnis zwischen Abmahner und Abmahnkanzlei geschuldet sind.

Aufgrund meiner jahrelangen Spezialisierung im Urheberrecht sind mir die einschlägigen Urteile und möglichen Angriffspunkte gegen urheberrechtliche Abmahnungen und damit verbundene Forderungen bestens vertraut. 

Ich habe bereits zahlreiche Betroffene außergerichtlich und gerichtlich vertreten, die Abmahnungen oder Zahlungsforderungen wegen der unerlaubten Nutzung von Fotos von untrerschiedlichen Rechteinhabern bzw. Abmahners erhalten haben.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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