Die Auflösung und Liquidation einer OHG. Eine Anleitung zur Auflösung einer OHG.

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1. Einführung

Die Auflösung einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) ist ein komplexer Prozess, der in mehreren Schritten abläuft. In diesem Blogartikel werden wir die verschiedenen Auflösungsgründe und den Ablauf der Auflösung gemäß den §§ 131 ff. HGB erläutern. Außerdem geben wir eine Anleitung zur Abwicklung bzw. Liquidation einer OHG.


2. Auflösungsgründe

Es gibt verschiedene Gründe, warum eine OHG aufgelöst werden kann. Diese können im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden oder gesetzlich festgelegt sein. Die gesetzlichen Auflösungsgründe sind in § 131 HGB definiert und umfassen:

  1. Zeitablauf, wenn die OHG für eine bestimmte Dauer gegründet wurde.
  2. Auflösungsbeschluss der Gesellschafter.
  3. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft.
  4. Gerichtliche Entscheidung.

Außerdem gibt es gesetzliche Auflösungsgründe außerhalb des HGB, wie zum Beispiel in § 38 Kreditwesengesetz, wonach das Aufheben oder Erlöschen einer Erlaubnis ein Auflösungsgrund darstellt.


3. Ablauf der Auflösung

Die Auflösung einer OHG vollzieht sich in der Regel in drei Schritten:

  1. Auflösung: Die Auflösung beginnt mit einem Gesellschafterbeschluss oder einem gesetzlichen Auflösungsgrund. Die rechtliche Existenz der Gesellschaft ist damit noch nicht beseitigt.
  2. Auseinandersetzung oder Liquidation: In diesem Stadium müssen die laufenden Geschäfte abgewickelt und Forderungen beglichen bzw. eingezogen werden. Das Verfahren ist in den §§ 145 ff. HGB geregelt. Die Liquidation ist vollständig beendet, wenn das Gesellschaftsvermögen verteilt ist.
  3. Beendigung der Gesellschaft: Nach Abschluss der Liquidation ist die Gesellschaft vollständig beendet.

Während der Liquidation können die Gesellschafter jederzeit die Fortführung der Gesellschaft beschließen, es sei denn, der Auflösungsgrund liegt in der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und dieses wurde nicht auf Antrag des Schuldners oder durch einen bestätigten Insolvenzplan, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht, eingestellt.


4. Anleitung zur Abwicklung bzw. Liquidation einer OHG

  1. Eintragung der Auflösung: Die Auflösung muss in notariell beglaubigter Form von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden (§ 143 HGB) . Es empfiehlt sich, den Auflösungsgrund bei der Anmeldung mit bekanntzugeben.
  2. Bestellung von Liquidatoren: Neben der Auflösung müssen alle Gesellschafter die Liquidatoren und deren Vertretungsmacht zur Eintragung ins Handelsregister anmelden. Die Liquidatoren müssen mit Beginn der Liquidation eine Eröffnungsbilanz erstellen, die als reine Vermögensbilanz dient und den Liquidatoren einen Überblick über das Gesellschaftsvermögen verschafft.
  3. Beendigung der laufenden Geschäfte: Die Liquidatoren müssen die laufenden Geschäfte der OHG beenden.
  4. Forderungseinzug und Schuldenbegleichung: Die Liquidatoren sind dafür verantwortlich, offene Forderungen einzuziehen und Schulden zu begleichen.
  5. Umsetzung des restlichen Vermögens: Die Liquidatoren müssen das restliche Vermögen der OHG umsetzen, um es unter den Gesellschaftern zu verteilen.
  6. Verteilung des Gesellschaftsvermögens: Nachdem alle vorherigen Schritte abgeschlossen sind, wird das verbleibende Vermögen der OHG entsprechend den Kapitalanteilen unter den Gesellschaftern verteilt (§ 155 Abs. 1 HGB) . Mit der abschließenden Verteilung des Vermögens ist die Liquidation beendet und die Gesellschaft vollständig aufgelöst.

Insgesamt ist die Auflösung und Liquidation einer OHG ein komplexer Prozess, der sorgfältig geplant und durchgeführt werden sollte. Es ist ratsam, sich bei diesem Prozess von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt sind.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Dr. Holger Traub

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