Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

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1. Einleitung

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine der am häufigsten gewählten Rechtsformen für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland. Sie bietet Flexibilität und Einfachheit, kann aber auch rechtliche Herausforderungen mit sich bringen, insbesondere wenn es um die Übertragung von Gesellschaftsanteilen geht. In diesem Artikel werden wir uns mit den rechtlichen Aspekten der Übertragung von Gesellschaftsanteilen in einer GbR befassen.


2. Gesetzliche Ausgangssituation für eine Anteilsübertragung in der GbR

Nach § 719 BGB kann ein Gesellschafter seinen Anteil nur mit Zustimmung aller anderen Gesellschafter übertragen. Dies bedeutet, dass die Übertragung eines Gesellschaftsanteils in einer GbR grundsätzlich nur mit Einverständnis aller Gesellschafter möglich ist. Ansonsten nicht !!!

Dies dient dem Schutz der Gesellschafter, die ein Interesse daran haben, zu wissen, mit wem sie in einer Gesellschaft sind.


3. Voraussetzungen für eine Anteilsübertragung

Entgegen dem Wortlaut des Gesetzes lässt die Rechtsprechung eine Anteilübertragung in der GbR zu, wenn alle Gesellschafter dieser Übertragung zustimmen. 

Bis zur endgültigen Zustimmungserteilung ist eine bereits durchgeführte Anteilsübertragung schwebend unwirksam.

Entgegen der Zustimmung aller Gesellschafter ist eine Anteilsübertragung auch möglich und rechtlich wirksam, wenn dies im Gesellschaftsvertrag der GbR vorgesehen ist. Hierüber wird quasi die Zustimmung bereits im Gesellschaftsvertrag vorab erteilt.


4. Ablauf und Vorgehen für die Anteilsübertragung in einer GbR

Je nach Ausgangslage ist entweder die Zustimmung aller Gesellschafer schritlich einzuholen oder die Anteilsübertragung ist auf Grundlage des GbR-Gesellschaftsvertrags anhand dem dort beschriebenen Prozedere durchzuführen.

In der Regel erfolgt die Anteilsübertragung durch einen Abtretungsvertrag zwischen dem Gesellschafter und dem Erwerber. Die Mitgesellschafter müssen an diesem Vorgang nicht mitwirken.

Durch die geschaffene Sonderkonstellation scheidet der Mitgesellschafter aus, ohne die gesetzlichen "Abfindungsregelungen" nach § 738 BGB auszulösen.

Der Erwerber und neue Gesellschafter rückt vollumfänglich in die Rechtsposition des ausscheidenden Gesellschafters ein. Und zwar mit allen Rechten und Pflichten.

Eine Einlage ist nicht mehr gesondert zu leisten (sofern im Abtretungsvertrag oder Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen).


5. Rechtsfolgen eines Gesellschaftertausches in der GbR

Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils in einer GbR hat mehrere rechtliche Folgen. 

Der übertragende Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus und verliert alle Rechte und Pflichten, welche die Gesellschafterposition gewährt hat.

Der Erwerber tritt an seine Stelle und übernimmt spiegelbildlich diese Rechte und Pflichten (analog zu einer Universalsukzession im Erbrecht).

D. h. vor allem der eintretende Gesellschafter übernimmt ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko, da er für alle eingegangenen Verbindlichkeiten der GbR nunmehr persönlich und vollumfänglich mit haftet (sogar als Gesamtschuldner!). 

Eine Due Diligence ist daher nahezu zwingende Voraussetzung für eine eintretenden Gesellschafter vor Vertragsunterzeichnung.


6. Fazit

Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils in einer GbR ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung und Vorbereitung erfordert. Es ist wichtig, die rechtlichen Anforderungen zu verstehen und sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte unternommen werden, um die Übertragung erfolgreich durchzuführen.

Insbesondere der vertragliche Eintrittsprozess, aber auch die vorausgehende Due Diligence bzgl. möglicher Haftungsrisiken sollte zwingend durch einen erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt begleitet werden.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Dr. Holger Traub


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