Die Verfassungsbeschwerde im WEG-Recht

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Auch in WEG-Sachen, also in Verfahren rund um das Recht der Wohnungseigentumsgemeinschaften, sind Verfassungsbeschwerden häufig anzutreffen. Dieser Artikel soll Ihnen überblicksartig die möglichen Konstellationen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zeigen.

Das deutsche Recht kennt eigentlich einen sehr rigiden Eigentumsbegriff bei Immobilien. Man kann nur Eigentümer des Grundstücks sein und alle Gebäude auf dem Grundstück gehören dann diesem einen Eigentümer. Weil das vor allem in Großstädten wirtschaftlich problematisch und häufig auch nicht sinnvoll wäre, gibt es die Möglichkeit, Wohneigentum zu begründen. Dann gehört jede einzelne Wohnung einem bestimmten Eigentümer.

WEG-Eigentümer sind voneinander abhängig

Dabei ist es nicht zwingend, dass jeder Eigentümer auch selbst im Haus wohnt. Viele Eigentumswohnungen werden auch vermietet. Naheliegenderweise haben reine Kapitalanleger oft andere Interessen hinsichtlich des Hauses als in der eigenen Wohnung wohnende Eigentümer.

Trotzdem gibt es natürlich zahlreiche Angelegenheiten, die alle Eigentümer gemeinsam betreffen: Die Gemeinschaftsflächen (Treppenhäuser, Wege oder Innenhöfe) und allgemeine Einrichtungen (Tiefgarage, Mülltonnenhäuschen oder Heizungsanlage) gehören jedem zu einem bestimmten Anteil. Entscheidungen diesbezüglich müssen dann gemeinsam getroffen werden. Auch die Regeln des Zusammenlebens (Hausordnung, Balkongestaltung, Nutzung der Wohnungen) müssen miteinander ausgehandelt und beschlossen werden.

Zahlreiche Konfliktpotentiale

Darum ist man als WEG-Eigentümer nicht vollständig "Herr im Haus", sondern in vielerlei Hinsicht auf ein gutes Auskommen mit den anderen Eigentümern angewiesen.

Verbindliche Entscheidungen werden auf der Wohnungseigentümerversammlung, die in der Regel einmal im Jahr stattfindet, getroffen. Die laufenden Angelegenheiten sowie die Abrechnung der Nebenkosten erledigt dann ein Hausverwalter, meist eine größere Firma, der von den Eigentümern gewählt wird.

Grundsätzlich zwei gerichtliche Instanzen

Diese Vielzahl der beteiligten Personen produziert eine Vielzahl von Auseinandersetzungen. Diese werden in erster Instanz vom Amtsgericht, in zweiter Instanz vom Landgericht entschieden. Meist sind spezialisierte Richter bzw. Kammern für WEG-Verfahren eingerichtet. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist in der Regel nicht möglich.

Daher stellt sich häufig die Frage, ob man gegen ein Berufungsurteil in einer Wohnungseigentumssache eine Verfassungsbeschwerde eingelegt werden soll. Einerseits geht es oft um keine großen Werte, sodass sich diese häufig nicht rentiert.

Verfassungsbeschwerde muss genau abgewogen werden

Andererseits stehen aber Interessen an der Wohnung insgesamt im Hintergrund. Hier kann es sinnvoll sein, sich bei juristischen Niederlagen rechtzeitig mit Nachdruck zur Wehr zu setzen und den ganzen Weg "bis nach Karlsruhe" zu gehen.

Im Rahmen der Verfassungsbeschwerde werden lediglich die Entscheidungen der beteiligten Gerichte auf Grundrechtsverletzungen überprüft. Die Eigentümergemeinschaft, die Hausverwaltungen und die anderen Bewohner sind nicht an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden. Deren Verhalten kann also nicht unmittelbar Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sein.

Grundrechtsverletzung durch WEG-Gericht?

Häufig wird sich die Frage stellen, ob die Gerichte Ihre Eigentumsrechte auch angemessen berücksichtigt haben. Denn ein schlicht als falsch empfundenes Urteil allein ist noch keine erfolgversprechende Basis für eine Verfassungsbeschwerde. Stattdessen müssen immer die genauen Begründungen im Urteil analysiert und mit der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte abgeglichen werden.

Rechtsanwalt Thomas Hummel von der Kanzlei Abamatus ist auf Verfassungsrecht spezialisiert. Er hat bereits zahlreiche Verfassungsbeschwerden in WEG-Sachen vertreten und kann sich auch Ihrer Angelegenheit annehmen. Rechtsanwalt Hummel vertritt bundesweit Mandanten, auf die räumliche Nähe kommt es dabei nicht an. Die Unterlagen können direkt bei den Gerichten angefordert werden, Besprechungen werden meist per E-Mail oder Telefon durchgeführt.

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