Warum übernimmt nicht jeder Anwalt Verfassungsbeschwerden?

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Wenn man einen Rechtsanwalt sucht, der Verfassungsbeschwerden übernimmt, stellt man schnell fest, dass das sehr wenige sind. Aber woran liegt das?

Berufsbild "Volljurist"

Zunächst einmal muss man sich die Grundlagen der juristischen Ausbildung ansehen. Die Studien- und Prüfungsordnungen sowie die Prozessregeln gehen immer noch vom Bild des "Volljuristen" aus. Wer zwei Staatsexamen erfolgreich hinter sich gebracht hat, kann den gesamten Berufs des Juristen ausüben.

Zum einen ist es dann egal, ob man nun als Richter, Staatsanwalt, Verwaltungsjurist, Unternehmensanwalt oder Rechtsanwalt arbeiten möchte. Für all das ist man dann – jedenfalls auf dem Papier – ohne weitere Ausbildung qualifiziert.

Aber auch alle Rechtsgebiete stehen einem dann offen, ob nun Zivilrecht, Strafrecht oder öffentliches Recht, ob Landes-, Bundes- oder Europarecht. Insoweit wäre es also jedem Juristen möglich, Ihre Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht oder einem Landesverfassungsgericht zu vertreten.

Warum scheuen sich dann viele Rechtsanwälte davor?

Häufig wenig Berührung mit Verfassungsrecht

Zum einen hat kaum ein gerade erst zugelassener Anwalt noch Kenntnisse über Verfassungsbeschwerden aus Studium und Referendariat. Zwar beginnt die universitäre Juristenausbildung sehr häufig mit dem Verfassungsrecht. Dies liegt daran, dass das Verfassungsrecht zwar alles andere als einfach ist, es aber wenige Gesetze gibt, die man kennen muss. Das erleichtert es Anfängern, allgemeine rechtliche Prinzipien anhand von überschaubaren Rechtsvorschriften einzuüben. Außerdem eignet sich die Grundrechtsprüfung sehr gut, um den Aufbau eines juristischen Gutachtens und das Zusammenspiel von Regeln und Ausnahmen kennenzulernen. Danach kommt man mit Verfassungsbeschwerden aber kaum noch in Berührung.

Zum anderen ist die Zahl der Verfassungsbeschwerden insgesamt doch einigermaßen überschaubar. Die ca. 6.000 Verfassungsbeschwerden pro Jahr reichen zwar, um das Bundesverfassungsgericht notorisch zu überlasten. Dafür muss man aber auch beachten, dass das BVerfG aus gerade einmal 16 Richtern und einigen Dutzend wissenschaftlicher Mitarbeiter besteht. Wenn nun noch ein beachtlicher Teil der Bürger seine Verfassungsbeschwerden selbst einreicht (und damit leider fast immer abgewiesen wird), wird der "Kuchen" für die Rechtsanwälte noch kleiner.

Spezialisierung auf Verfassungsbeschwerden ist aufwendig

Schließlich muss man auch beachten, dass es im Verfassungsrecht sehr aufwendig ist, stets auf dem Laufenden zu bleiben. Weil, wie oben angesprochen, die Rechtsvorschriften relativ wenige sind und oft auch recht oberflächlich bleiben, hat das Richterrecht besondere Bedeutung. Ein Rechtsanwalt muss sich stets selbst weiterbilden, er muss aktuelle Urteile der Verfassungsgerichte lesen, aber auch die juristische Literatur im Auge behalten. Auch die zahlreichen Gesetzgebungsvorhaben, die Grundrechte einschränken sollen, müssen zumindest soweit bekannt sein, dass man Verfassungsbeschwerden aus diesen Bereichen strukturiert angehen kann.

Das bedeutet für einen auf das Verfassungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, dass er sehr viel von konkreten Mandaten losgelöste, vorbereitende und seine Kenntnisse erhaltende Arbeit leisten muss – und das ist natürlich unbezahlte Arbeit. Das können und wollen sich nur relativ wenige Anwälte leisten.

Darum gibt es eben nur einige wenige Rechtsanwälte mit dem Spezialgebiet Verfassungsbeschwerden und eine überwältigende Mehrheit, die in ihrer Arbeit keinerlei Berührung mit Grundrechten und dem Grundgesetz haben.

Nun gibt es freilich noch einige Kollegen, die eine Art Mittelweg wählen: Sie konzentrieren sich auf allgemeinere, häufiger nachgefragte Themen wie Vertragsrecht, Baurecht oder Betäubungsmittelstrafrecht, reichen aber auch Verfassungsbeschwerden ein, wenn die Mandanten dies wünschen. Das ist regelmäßig gefährlich, weil man ohne entsprechende Spezialisierung die vielen Fallstricke bei Verfassungsbeschwerden nicht kennen kann.

Insgesamt ist es daher gerade im Verfassungsrecht fast immer eine gute Idee, sich einen Experten zu suchen, der mit langjähriger Erfahrung und vertieften Kenntnissen das Maximale aus Ihrer Verfassungsbeschwerde herausholen kann.

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