Veröffentlicht von:

Dienstunfall - Wann ein Anwalt helfen kann und was Beamte wissen müssen

  • 4 Minuten Lesezeit

Ein Dienstunfall kann erhebliche Folgen für die weitere Laufbahn und Besoldung haben. Welche Fallstricke (Fristen!) es gibt und warum sich die Prüfung des Falls durch einen erfahrenen Rechtsanwalt lohnt, erfahren in diesem Beitrag. Gerne beraten wir Sie bundesweit von der Anerkennung des Dienstunfalls bis hin zu einer möglichen Unfallentschädigung.

Jetzt Kontakt aufnehmen und beraten lassen!

Dienstunfall Beamte - Wann zum Anwalt?

Sind Sie von einem Dienstunfall betroffen, so sollten Sie sicherstellen, dass der Unfall pünktlich gemeldet und schriftlich anerkannt wird und alle Unfallfolgen anerkannt werden. Sofern ein qualifizierter Dienstunfall vorliegt, sollte dies festgehalten werden. Bestehen Unsicherheiten, sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, da die finanziellen Folgen erheblich sein können.

Ablauf Anerkennung Dienstunfall

  • Unfallereignis
  • Meldung des Dienstunfalls
  • Bescheid über Anerkennung / Ablehnung
  • Widerspruch
  • Klage

Definition Dienstunfall - Was ist das eigentlich?

Ein Dienstunfall ist nach § 31 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) für den Bund "ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist."

Zwar haben die Bundesländer leicht abweichende Definitionen, jedoch unterscheiden diese sich nur geringfügig. Streitig sind häufig die Merkmale "Dienstbezug",  "Äußere Einwirkung" und die Kausalität zwischen Dienstunfall und späteren Beschwerden.

Jetzt Kontakt aufnehmen und beraten lassen!

Anerkennung Dienstunfall Beamte

Beachten Sie unbedingt die Ausschlussfrist zur Meldung eines Dienstunfalles (regelmäßig 2 Jahre, ohne Gewähr). Nach erfolgter Meldung und etwaiger Aufklärung des Sachverhalts durch den Dienstherrn erhalten Sie einen Bescheid mit der (teilweisen) Anerkennung oder Ablehnung. Sofern eine Anerkennung erfolgt, ist darauf zu achten, dass alle Unfallfolgen genau dokumentiert sind. Mehr dazu erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Rechtsanwalt Malte Brix

  • Rechtsanwalt und Partner, Vy - Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte
  • Lehrbeauftragter für Öffentliches Recht an der HWR Berlin (uA Beamtenrecht)
  • Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Verwal­tungsrecht Nordost e. V.
  • Studium in Kiel und Berkeley, CA
  • Geboren in Flensburg

Dienstunfall Spätfolgen

Als Spätfolgen werden beim Dienstunfall solche Beschwerden bezeichnet, die ursächlich mit dem (ggf. lange) zurückliegenden Dienstunfall in Zusammenhang stehen. Zur Anerkennung von Spätfolgen oder Verschlimmerungen ist es wichtig, dass die ursprüngliche Anerkennung des Dienstunfalls Informationen enthält, die spätere Beschwerden als ursächliche Spätfolgen belegen. So mag kurz nach dem Dienstunfall noch eine Hand nur leicht lädiert sein. Wird dies jedoch nicht dokumentiert und kommt es nach Jahren zu einer ernsthaften Verschlechterung, ist der Nachweis, dass es sich um eine Spätfolge des Dienstunfalls handelt, kaum zu führen.

Jetzt Kontakt aufnehmen und beraten lassen!

Qualifizierter Dienstunfall, § 37 BeamtVG

Bei einem sog. qualifizierten Dienstunfall besteht ein Anspruch auf ein höheres Ruhegehalt. Ein qualifizierter Dienstunfall liegt zum Beispiel vor, wenn Lebensgefahr bestand, ein rechtswidriger Angriff auf einen Beamten erfolgte oder ein sog. Einsatzunfall vorliegt. Sofern diese Voraussetzungen gegeben sind, sollte sichergestellt werden, dass dies auch in dem Anerkennungsbescheid klar festgehalten wird.

Schmerzensgeld nach Dienstunfall für Beamte

Beachten Sie, dass Ihnen auch gegen den Schädiger (sofern vorhanden) neben den Ansprüchen auf Dienstunfallfürsorge ein Anspruch auf Schadensersatz/ Schmerzensgeld zustehen kann. 

Jetzt Kontakt aufnehmen und beraten lassen!

Berechnung Pension nach Dienstunfall

Die Berechnung der Pension richtet sich für Bundesbeamte nach § 36 BeamtVG und für Landesbeamte zum Beispiel nach § 40 BeamtVG SH oder HH. Dabei sind verschiedene Variablen zu beachten, die die Höhe des Ruhegehalts beeinflussen.

Welche Kosten entstehen?

  • Unsere Vergütung richtet sich in aller Regel nach dem tatsächlichen Zeitaufwand und ist damit für Mandanten und Anwaltskanzlei transparent 
  • Oft ist eine Erstberatung zu einem Pauschalbetrag möglich. Hier können wir Ihnen eine überschlägige Einschätzung mitteilen und eine konkrete Handlungsempfehlung für das weitere Vorgehen geben

Dienstunfall Beamte Bund

Für Bundesbeamte bieten wir eine umfangreiche Beratung zu allen Fragen des Beamtenrechts an. Davon umfasst ist selbstverständlich auch der Themenkomplex "Dienstunfall Beamte Bund". Die Rechtslage ist für alle Bundesbeamten gleich, egal in welchem Bundesland sich Ihre Dienststelle befindet.

Dienstunfall Beamte Berlin

Berliner Landesbeamte unterliegen den Regelungen des Landesbeamtengesetzes (LBG) Berlin sowie weiteren Spezialvorschriften. Die Anerkennung von Dienstunfällen ist jedoch auch hier klar geregelt und folgt den üblichen Grundsätzen. Wir beraten Berliner Beamte und Beamtinnen umfassend zu allen Fragen des Beamtenrechts.

Jetzt Kontakt aufnehmen und beraten lassen!

Dienstunfall Beamte Hamburg

Für Beamte und Beamtinnen aus der Hansestadt gelten einige landesrechtliche Besonderheiten. Dennoch sind die Grundlagen des Dienstunfallrechts auch hier anzuwenden. Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Anfrage.

Dienstunfall Beamte Schleswig-Holstein (SH)

Dienstunfälle passieren auch im "Echten Norden". Mit unserer besonderen Expertise im Schleswig-Holsteinischen Landesrecht stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und nehmen Ihre Interessen entschlossen wahr. Nutzen Sie gerne das Kontaktformular und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Jetzt Kontakt aufnehmen und beraten lassen!

Dienstunfall Rheinland-Pfalz (RLP)

Regelmäßig sind wir vor den Verwaltungsgerichten in Rheinland-Pfalz tätig. Mit den Besonderheiten des Beamtenrechts in RLP sind wir daher vertraut und stehen Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Dienstunfall in anderen Bundesländern

Selbstverständlich stehen wir bundesweit auch für Beamte aller übrigen Bundesländer gerne zur Verfügung! Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Foto(s): Vy, Adobe Stock, Unsplash

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Malte Brix

Beiträge zum Thema