Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Dusche mit Natursteinfliesen – Duschgel und Shampoo erlaubt

  • 2 Minuten Lesezeit
Gabriele Weintz anwalt.de-Redaktion

Ein Vermieter renoviert eine Wohnung. Im Bad, inklusive des Duschbereichs, werden exklusive Natursteinfliesen angebracht. Als nach nicht einmal zwei Jahren die Mieter ausziehen, behält der Vermieter die Kaution mit der Begründung ein, dass die Fliesen beschädigt wurden, weil die falschen Duschgele, Shampoos und Putzmittel verwendet wurden. Gibt’s nicht? Gibt’s doch!

Geht es um die Rückzahlung der Kaution, werden die besten Vermieter plötzlich erfinderisch und brechen oftmals einen Streit vom Zaun. Im hier vorliegenden Fall erklärte der Vermieter, dass die Mieter daran schuld sind, dass in der Dusche die Fliesen abbröckeln. Diese sahen das aber anders und so endete der Streit vor Gericht.

Kaution soll verrechnet werden

Nachdem die Mieter aus der Wohnung ausgezogen waren, forderten sie ihre Kaution zurück. Allerdings kündigte der Vermieter an, diese mit seinem Anspruch auf Schadensersatz für Schäden an den Natursteinfliesen im Bad zu verrechnen, da diese abblättern. Weil sich die Mieter keiner Schuld bewusst waren, reichten sie schließlich Klage beim zuständigen Amtsgericht (AG) Brandenburg ein und erklärten, es handle sich um normale Gebrauchsspuren und verlangten weiterhin die Rückzahlung der geleisteten Kaution.

Sachverständiger erstellt Gutachten

Zur Klärung der tatsächlichen Umstände beauftrage das Gericht einen Sachverständigen, der in Tests feststellte, dass die vorhandenen Natursteinfliesen – im Gegensatz zur Ansicht des Vermieters – überhaupt nicht imprägniert und daher für den Gebrauch in einer Dusche gänzlich ungeeignet waren. Selbst handelsübliche Körperpflege- und Reinigungsmittel hätten in der Dusche nämlich überhaupt nicht verwendet werden dürfen. Jedes Duschgel oder Shampoo enthält nämlich Salze, die bei nicht imprägnierten Fliesen in deren Substanz eindringen können und dadurch Flecken bilden bzw. zu Abblätterungen führen.

Benutzung von Duschgel und Shampoos ist normal

Der Sachverständige erklärte weiterhin, dass die Benutzung von Duschgelen und Shampoos in der Dusche zum normalen Gebrauch gehört. Da die Fliesen aber nicht imprägniert waren, lässt sich das Abblättern der Oberfläche eben auch nicht bei ganz normalem Gebrauch verhindern. Die Kläger mussten nicht damit rechnen, dass der ganz normale Gebrauch von Duschgel und Shampoo zu einer erheblichen Beschädigung und dauerhaften Schäden an der Mietsache führen.

Vermieter muss Kaution zurückzahlen

Im Endeffekt bedeutet das, dass die Mieter die Schäden an den Natursteinfliesen in der Dusche tatsächlich nicht zu vertreten haben. Somit darf ihre Kaution nicht mit diesen Schäden aufgerechnet werden und der Vermieter muss den Klägern ihre Kaution zurückzahlen.

(AG Brandenburg, Urteil v. 24.02.2017, Az.: 31 C 179/14)

(WEI)

Foto(s): anwalt.de

Artikel teilen:


Beiträge zum Thema