eBay Abmahnung: Handy Deutschland fordert durch RA Scholz Vertragsstrafe nach Unterlassungserklärung

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Die Handy Deutschland GmbH geht nun gegen einen Abgemahnten mit Hilfe der Kanzlei Scholz (Rechtsanwalt Dieter Scholz) vor und fordert die Zahlung von Vertragsstrafe wegen - behaupteter- Verstöße gegen eine zuvor abgegebene Unterlassungserklärung.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier wie zu reagieren ist.

 

Zum Hintergrund

Die Handy Deutschland GmbH mahnt Onlineanbieter von Mobilfunkgeräten/Handys ab. Wir berichteten bereits mehrfach in der Vergangenheit:

 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-handy-deutschland-gmbh-durch-rechtsanwalt-scholz-fehlender-mwst-ausweis_153975.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/achtung-abmahnung-der-handy-deutschland-gmbh-rechtsanwalt-scholz-ebay-mehrwertsteuer-angabe_154226.html

 

Nunmehr geht die GmbH gegen einen vormals Abgemahnten Onlineshop Betreiber vor, der seinerzeit der GmbH eine Unterlassungserklärung unterschrieben hat. Der Vorwurf lautete auch damals auf fehlerhafte Mehrwertsteuer Angaben.

Der Abgemahnte unterzeichnete eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in der es u.a. verpflichtete, es zu unterlasse:

„...im elektronischen Geschäftsverkehr zu Zwecken der innerdeutsche Wettbewerbs als gewerblicher Anbieter auf der Handelsplattform ebay.de den Abschluss entgeltlicher Verträge aus dem Produktbereich „Mobiltelefone“ anzubieten und dabei bei differenzbesteuerten Angeboten im Rahmen der Angaben der Artikelpreises mit dem Zusatz „inkl. MwSt.“ nicht explizit darauf hinzuweisen, dass die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) nicht auf der Rechnung ausgewiesen wird.“

 

Nun soll der Betroffene bei gleich 4 Angeboten in seinem Ebay-Shop Handys ohne entsprechenden Hinweis angeboten haben.

 Die Firma verlangt daher anwaltlich vertreten binnen Frist die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 10.000,- Euro sowie die Abgabe einer neuen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. 

 Damit nicht genug: Es sollen auch die Abmahnkosten i.H.v. 1.242,84 Euro (Streitwert = 25.000,- Euro) beglichen werden. 

 

 

Unser Rat 

 Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.

 Der Vorwurf sollte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden. 

Sollte der Vorwurf zutreffen, so bleibt zu prüfen, ob die Vertragsstrafe angemessen ist und ob nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden kann.  

Zudem können oftmals die geltend gemachten Gebühren reduziert werden. 


Wir helfen Ihnen!

 

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche ErsteinschätzungIhrer Abmahnung vor. 

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verteidigen.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

 



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema