Ebay Markenabmahnung von Hermes durch Kanzlei Grünecker wegen „KELLY Bag“ - Plagiat

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Die bekannte Modefirma Hermes International S.C.A. und der Hermès Sellier S.A.S. geht mit Hilfe der Kanzlei Grüneckergegen Markenrechtsverletzungen vor.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.

Zum Hintergrund

Hermes hält u.a. die 3D Markenrechte an dem bekannten Taschenmodel „KELLY Bag“, eine trapezförmige Tasche mit Handgriff und vorne zu verschließenden Riemen (Taschengürtel). Die Kelly Bag kann man sicherlich als „Liebling“ der Stars bezeichnen, kaum ein Promi der nicht schon mit einer solchen Tasche fotografiert wurde.

Dementsprechend hoch ist die Nachfrage nach diesem Design und die Angebote im Internet sind mannigfaltig. Oftmals befinden sich jedoch auch Plagiate unter den Angeboten und das Design wird nachgeahmt.

Abmahngefährdet sind Anbieter von Taschen oder anderen Accessoires in diesem Design beispielsweise auf Ebay, Etsy, Amazon etc. 

Der Vorwurf lautet auf Verkauf von Fälschungen/Plagiaten und eine dementsprechende Markenrechtsverletzung.  

Durchgesetzt wird der Anspruch durch die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte PartG mbB im Auftrag der Modefirma.

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, zudem umfangreiche Auskunft und Vernichtung noch vorhandener Produkte. Ein Schadenersatzanspruch wird sich noch vorbehalten und nach erfolgter Auskunft wohl noch beziffert werden. Zu guter Letzt werden Anwaltskosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 500.000,- Euro verlangt (5.958,94 Euro). 


Unser Rat 

Bewahren Sie Ruhe! 

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte – auch wenn sich der Vorwurf bewahrheitet – nicht ungeprüft unterschrieben werden. 

Das Auskunftsverlangen sollte zudem juristisch geprüft und aufbereitet werden, da die Auskunft Basis eines weitergehenden Schadensersatzverlangens werden kann.

Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren, da unseres Erachtens der Streitwert zu hoch bemessen sein dürfte. 


Wir helfen Ihnen!

Wir konnten schon zahlreiche Betroffene gegen vergleichbare markenrechtliche Abmahnungen verteidigen.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch:

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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