eBay: Was gewerbliche Verkäufer wissen müssen
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Inhaltsverzeichnis
- Privatverkäufer oder gewerblicher Händler?
- eBay: Wann liegt gewerblicher Handel vor?
- Haftung des Account-Inhabers
- ebay: Wann droht gewerblichen Nutzern eine Sperre?
- Welche Informationspflichten haben gewerbliche eBay-Händler?
- Korrekte Widerrufsbelehrung gegenüber Verbrauchern
- Sind Rücksendungen nach Widerruf noch „Neuware“?
- Hersteller kann gewerblichen eBay-Verkauf verbieten
- Wer haftet bei Markenrechtsverletzung?
Privatverkäufer oder gewerblicher Händler?
Mit dieser Frage steht und fällt der Anspruch, den das Gesetz an den Verkäufer stellt. Denn im Gegensatz zu Privatverkäufern ist gewerblichen Händlern (Unternehmern) ein Gewährleistungsausschluss verwehrt. Sie treffen besondere Informationspflichten und müssen zudem bei jeder Verkaufstransaktion zahlreiche Vorschriften beachten, z. B. im Verbraucherschutzrecht und Wettbewerbsrecht.
Wer regelmäßig über eBay Waren anbietet, kann schon mal die gesteigerte Aufmerksamkeit des Fiskus erregen. Allerdings bedarf es da etwas mehr als der alljährlichen Entrümpelung des eigenen Kellers. Ein jährlicher Gesamtgewinn von bis zu 600 Euro ist jedenfalls steuerfrei. Der Gewinn errechnet sich dabei aus dem erzielten Verkaufspreis abzüglich der eigenen Anschaffungskosten.
Wer sich dagegen speziell mit Waren eindeckt, um sie bei eBay zu verkaufen, muss seine Einnahmen versteuern, wenn die Gegenstände innerhalb eines Jahres vor dem Verkauf erworben wurden.
eBay: Wann liegt gewerblicher Handel vor?
Nach der Rechtsprechung erzielt der Verkäufer dann Einkünfte aus Gewerbetätigkeit, wenn er besonders häufig und nachhaltig bei den Auktionen Artikel anbietet und verkauft. Das dürfte insbesondere bei den so genannten "Powersellern" gegeben sein.
Das OLG Frankfurt a.M. hat beispielsweise entschieden, dass das kontinuierliche Anbieten einer nicht unerheblichen Anzahl von Kaufobjekten den Anbieter bereits als gewerblichen Verkäufer qualifiziert, auf die Bezeichnung „Powerseller“ kommt es nicht an. Er muss dementsprechend potentielle Käufer über Widerrufsrechte und Gewährleistungsausschlüsse wirksam informieren (Urteil v. 04.07.2007, Az.: 6 W 66/07). Hier kann unter Umständen auch noch die Gewerbesteuerpflicht und die Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) eintreten.
Mangels einer einheitlichen Rechtsprechung muss aber die Gewerblichkeit von Fall zu Fall individuell bestimmt werden.
Um das Risiko zu vermeiden, eines Tages als Steuersünder entlarvt zu werden, sollte hier im Zweifelsfall Rechtsrat eingeholt werden. Angesichts vermehrter Online-Recherchen der Finanzämter und Außenprüfungen bei den Auktionshäusern sollte man die Sache nicht auf die leichte Schulter nehmen. Unter Umständen empfiehlt sich sogar eine strafbefreiende Selbstanzeige.
Haftung des Account-Inhabers
Gerichte setzen sich darüber hinaus mit rechtlichen Fragen zum Thema eBay-Account auseinander, also welche Pflichten den Account-Inhaber treffen und wie sie sich gegebenenfalls auf seine Haftung auswirken, etwa wenn von Dritten über den Account Gesetzesverstöße begangen werden.
Der Bundesgerichtshof geht hier grundsätzlich von einer Haftung des Account-Inhabers für alle über seinen Account getätigten Rechtsgeschäfte aus. Der Inhaber des eBay-Mitgliederkontos hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten nicht Dritten zugänglich sind, damit sein Account vor dem Zugriff Dritter geschützt ist (Urteil v. 11.03.2009, Az.: I ZR 114/06). Wer mitbekommt, dass unter seinem Namen und ohne sein Wissen Transaktionen durchgeführt werden, sollte sich sofort an eBay wenden.
Der Bundesgerichtshof vertritt außerdem die Ansicht, dass bei einem Namensklau eBay zumindest nach einer entsprechenden Meldung des Namensrechtsinhabers verpflichtet ist, gegen die Namensrechtsverletzung vorzugehen und Verstöße zu verhindern, soweit dies zumutbar ist. Eine allgemeine Kontrollpflicht für eBay verneinte der Bundesgerichtshof dagegen (Urteil v. 10.04.2008, Az.: I ZR 227/05).
ebay: Wann droht gewerblichen Nutzern eine Sperre?
Wegen Verstößen gegen die eBay-Grundsätze droht auch immer die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft. Grundlage hierfür sind die AGB von eBay. In der ab dem 22. Juli 2020 gültigen Fassung heißt es in § 5 Nr. 4 der AGB: „eBay kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. […] Das Recht zur Sperrung sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt."
Eine Sperrungs- oder Kündigungsmöglichkeit kann sich nach der Rechtsprechung (Berlin (AZ: 13U 4/05)) schon dann ergeben, wenn enge Familienangehörige bei eBay unangenehm aufgefallen sind. Das ist bitter, ja existenzbedrohend für gewerbliche eBay-Anbieter, da sich nach den AGB des Internetauktionshauses ein gesperrtes oder gekündigtes Mitglied nicht wieder neu anmelden kann. Die Sperre ist somit eine lebenslange!
Welche Informationspflichten haben gewerbliche eBay-Händler?
Wer gewerblich als Händler auf eBay Artikel verkauft, sieht sich insbesondere zahlreichen Informationspflichten ausgesetzt. So müssen z. B. das Impressum, die Widerrufsbelehrung, die Preise und Versandkosten vollständig und richtig angegeben werden.
Das Impressum muss den vollständigen Namen, eine ladungsfähige Anschrift sowie unmittelbare Kontaktmöglichkeiten, d.h. Telefonnummer und E-Mail-Adresse enthalten. Werden die Mindestangaben nicht erfüllt, droht wegen Wettbewerbsverstoß eine Abmahnung. So stufte das OLG Oldenburg das Fehlen der Telefonnummer als wettbewerbswidrig ein, die E-Mail-Adresse sei zur unmittelbaren Kommunikation nicht ausreichend (Az.: 1 W 29/06).
Ebenfalls wettbewerbswidrig ist, keine Preisangaben zu machen oder dabei gegen die Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngVO) zu verstoßen. So müssen beispielsweise die Preise erkennbar als Brutto- bzw. Nettopreise ausgezeichnet sein und der End-Bruttopreis für den Käufer ersichtlich sein.
Achtung auch bei der Angabe von Versandkosten: Der BGH urteilte jedoch zugunsten von Online-Verkäufern, dass der Hinweis auf die Versandkosten im Rahmen des Bestellvorgangs genügt, wenn ein Link auf die Seite erfolgt, die die Versandkosten detailliert auflistet (BGH, Az.: VIII ZR 328/04).
Seitdem das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) Ende 2008 in Kraft getreten ist, sind die gesetzlichen Pflichten von gewerblichen Händlern weiter verschärft worden (umfangreichere Informationspflichten etc.). Das gilt auch in Hinblick auf die Händlereigenschaft. Wer seine Unternehmereigenschaft verheimlicht, begeht eine unzulässige geschäftliche Handlung, die eine Abmahnung der Konkurrenz zur Folge haben kann. Wer gewerblich und beruflich Waren auf eBay anbietet, sollte daher sicherheitshalber bei jeder eBay-Transaktion darauf hinweisen, dass er gewerblich tätig ist.
Korrekte Widerrufsbelehrung gegenüber Verbrauchern
Online-Verkäufer müssen auch bei eBay gegenüber Verbrauchern eine korrekte Widerrufsbelehrung machen, wenn sie nicht dem Verbraucher ein unbefristetes Widerrufsrecht gewähren wollen.
Diese Informationspflicht bleibt auch dann bestehen, wenn der Verkäufer „ausschließlich an Gewerbetreibende“ verkauft und diesen Hinweis jedoch nicht ausreichend deutlich platziert. Die Pflicht zur Widerrufsbelehrung entfällt nur, wenn der Hinweis ausreichend sicherstellt, dass tatsächlich kein Verkauf an Verbraucher stattfindet, so das OLG Hamm (Urteil vom 28.02.2008, Az.: 4 U 196/07).
Sind Rücksendungen nach Widerruf noch „Neuware“?
Wegen des weitreichenden Widerrufsrechts von Verbrauchern kommt es vielfach vor, dass gewerbliche eBay-Anbieter die bereits gelieferte Ware wieder zurücknehmen müssen. Handelte es sich dabei um Neuwaren, stellte sich die Frage, ob diese Artikel wieder als „Neuware“ angeboten werden dürfen. Das AG Rotenburg beantwortete dies zugunsten der Händler und stellte klar, dass auch zurückgesendete Ware mit dem Vermerk „NEU“ verkauft werden darf, wenn sie noch ebenso neuwertig ist.
Im entschiedenen Fall befanden die Richter, dass ein Mobiltelefon auch dann noch ein Neugerät sei, wenn der vorherige Käufer lediglich einen Test der Funktionen (hier: Eingabe seiner eigenen Daten) durchgeführt hat. Das zurückgesendete Handy darf also als Neuware wieder verkauft werden (21.04.2008, Az.: 5 C 350/07).
Hat der Widerrufende den Artikel jedoch ausgiebig verwendet und entsprechende Gebrauchsspuren hinterlassen, darf der Verkäufer im Gegenzug zum Widerruf nach den gesetzlichen Vorschriften hierfür Wertersatz verlangen.
Hersteller kann gewerblichen eBay-Verkauf verbieten
Grundsätzlich darf über eBay alles, was keinen besonderen gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, angeboten und verkauft werden. Gewerbliche Händler sollten jedoch darauf achten, ob der Hersteller den eBay-Verkauf ausdrücklich untersagt hat.
Ein Markenhersteller von Schulranzen hatte ausdrücklich diesen Verkaufsweg verboten, weil eBay kein Fachgeschäft darstelle. Die Richter gaben dem Hersteller recht und sahen im Verbot keinen Verstoß gegen das Kartellrecht (LG Mannheim, Urteil vom 14.03.2008, Az.: 7 O 263/07 Kart).
Wer haftet bei Markenrechtsverletzung?
Lange umstritten war, inwieweit die Auktionsplattform eBay selbst für Verletzungen von Markenrechten oder anderen gewerblichen Schutzrechten haftet, die von eBay-Anbietern begangen werden.
Der BGH hat inzwischen in mehreren Entscheidungen hierzu klargestellt, dass eBay für entsprechende Rechtsverletzungen haftet, wenn das Auktionshaus auf einen entsprechenden Verstoß eines Anbieters hingewiesen worden ist.
eBay hat in einem solchen Fall nicht nur das konkrete Angebot zu sperren, sondern muss auch Vorsorge treffen, dass es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen kommt (BGH, Urteil vom 30.04.2008, Az.: I ZR 73/05).
(MIC)
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Rechtstipps zu "eBay gewerblich" | Seite 67
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05.04.2011 Rechts- und Fachanwalt Axel Dreyer LL.M.„I. Ausgangsfall Ein Käufer hatte von einem gewerblichen Verkäufer bei ebay einen Monitor gekauft und bezahlt. Nach Erhalt des Monitors hatte der Käufer von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch …“ Weiterlesen
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21.02.2011 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„Wer allzu umfangreiche Privatverkäufe bei eBay tätigt, kann unter Umständen umsatzsteuerpflichtig werden. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg nun im Falle eines klagenden Ehepaares …“ Weiterlesen
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15.02.2011 Rechtsanwalt Sebastian Dramburg„… als auch gewerblichen Verkäufern offen. Während für Privatverkäufer der Verkauf auf eBay rechtlich weitestgehend problemlos ist, müssen die gewerblichen Händler sehr viele Rechtspflichten beachten, vor allem …“ Weiterlesen
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09.02.2011 Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke LL.M.„… Filesharing von Gästen haften. Es hat damit die seit langem von Fachanwalt Dr. Jaeschke vertretene Rechtsansicht bestätigt (vgl. http://www.heise.de/resale/artikel/Haftung-von-Inhabern-gewerblicher-WLANs …“ Weiterlesen
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31.01.2011 Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB„… von Produktfotografien der PartyLite GmbH wegen Urheberechtsverletzungen abgemahnt. Weiter wird auch abgemahnt, dass durch den Verkauf über z. B. eBay gewerbliches Ausmaß erreicht sei und die Verkäufer nicht mehr …“ Weiterlesen
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14.01.2011 Rechtsanwalt Alexander Grundmann„… offenbar den Eindruck entstehen, dass man solche Fotos frei von Rechten Dritter einfach nutzen darf. Dies ist nicht der Fall. Insbesondere bei Verkaufsplattformen wie eBay gehört ein gutes Foto …“ Weiterlesen
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04.01.2011 Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke LL.M.„… von Foto- und Filmaufnahmen der von ihr verwalteten Gebäude und Gartenanlagen zu gewerblichen Zwecken untersagen darf, wenn sie Eigentümerin ist und die Aufnahmen von ihren Grundstücken aus hergestellt …“ Weiterlesen
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07.07.2020 Rechtsanwalt Jörg Faustmann„… . Die Ast. ist Mitbewerberin des Ag. ... ... Das gilt insb. dann, ... wenn die Abmahntätigkeit so umfangreich ist, dass sie in keinem vernünftigen Verhältnis zu der gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden …“ Weiterlesen
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17.12.2010 WAGNER HALBE Rechtsanwälte„eBay-Händler, die ihre Angebote unter Verwendung des Begriffs „Herstellergarantie" bewerben, laufen Gefahr, Empfänger einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zu werden. So lässt etwa gegenwärtig …“ Weiterlesen
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29.11.2010 WAGNER HALBE Rechtsanwälte„Alle Jahre wieder häufen sich gerade zur Vorweihnachtszeit die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen unter eBay-Händlern. So lässt etwa gegenwärtig die Firma J.G. Obenaus Senior oHG aus Berlin …“ Weiterlesen
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12.11.2010 WAGNER HALBE Rechtsanwälte„Allem Anschein nach werden gerade mit Einsetzen des Weihnachtsgeschäfts vermehrt Abmahnungen wegen vorgeblicher Wettbewerbsverstöße ausgesprochen. Den betroffenen eBay-Händlern wird dabei vorgeworfen …“ Weiterlesen
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14.07.2010 Rechtsanwalt Kai Jüdemann„… insoweit die zum Wettbewerbsrecht ergangenen Grundsätze über wettbewerbsrechtliche Verkehrspflichten, sowie die zu Ebay- Accounts ergangene Entscheidung „Halzband" (BGHZ 180, 134) auf WLAN-Anschlüsse …“ Weiterlesen
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08.06.2010 Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke LL.M.„… und Rat eines Fachanwalts für Gewerblichen Rechtsschutz eingeholt werden. Im Einzelnen: 1. Keine Haftung als „ Täter oder Teilnehmer" des Inhabers eines nicht ausreichend gesicherten WLAN-Anschlusses …“ Weiterlesen
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20.05.2010 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… .) Geschah die Verwertung gewerblich oder privat? c.) Besteht zwischen den Parteien eine Konkurrenzsituation? d.) Wie intensiv ist die Verletzungshandlung, beispielsweise bei eBay, in wie vielen …“ Weiterlesen
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07.05.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„Ein gebrauchtes Telefon war Ausgangspunkt eines Rechtsstreits in der eBay-Gemeinde. Auf der Internetplattform wurde das Gerät unter Ausschluss der Gewährleistung von einem gewerblich registrierten …“ Weiterlesen
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09.04.2010 Rechtsanwalt Peter Koblenz„Eine Abmahnung wegen unzutreffender Produktbezeichnung bei gewerblichen ebay-Angeboten ist auch gerechtfertigt, wenn die Falschbezeichnung im Folgetext richtig gestellt wird. Den Streitwert …“ Weiterlesen
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05.03.2010 Rechtsanwalt Sebastian Dramburg„Neben eBay können auch bei Amazon Waren über das Internet verkauft werden. Auch viele gewerbliche Händler haben Amazon als Plattform für sich entdeckt. Auch wie bei eBay besteht aber hier für …“ Weiterlesen
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01.03.2010 Rechtsanwalt Sebastian Dramburg„Wer bei eBay unterwegs ist, sollte klar sein, dass zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern unterschieden wird. Den gewerblichen Händler treffen vielerlei Rechtspflichten, die er erfüllen muss …“ Weiterlesen
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12.02.2010 Rechtsanwalt Christoph Häntzschel„… der Bundesnetzagentur ist, dass sog. Telekommunikationsendeinrichtungen (z.B. W-Lan Router, aktive USB-Richtantennen) von Händlern (z.B. über eBay) in Verkehr gebracht werden, ohne dass die sog. CE …“ Weiterlesen
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07.01.2010 WAGNER HALBE Rechtsanwälte„Als Inhaber der Firma „Global Online-Trading" lässt ein gewisser Herr Roger Hoffmann vermehrt potentielle Wettbewerber, die über das Auktionshaus eBay Damen- und Herrenbekleidung vertreiben …“ Weiterlesen
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26.11.2009 Rechtsanwalt Max Postulka„… dem Beginn des Betriebes der Internetplattformen, wie z.B. „eBay". Hier wird seit Jahren diskutiert, wann ein privater Verkäufer durch wie viele Verkäufe in welchem Zeitraum doch als Gewerblicher einzustufen …“ Weiterlesen
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08.09.2009 Kanzlei Recht und Recht„… des Verkaufs von Kleidungsstücken der Marke Ed Hardy. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle findet der abgemahnte Verkauf auf der Handelsplattform eBay statt. Dort werden Kleidungsstücke der Marke Ed Hardy …“ Weiterlesen
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22.07.2009 Rechtsanwalt Florian Sievers„… der abmahnenden Kanzlei, das Angebot bzw. den Vertrieb von Produktfälschungen der betreffenden Marke über die Internetplattform eBay. Die K&K Logistics ist Lizenznehmerin der Marke „Don Ed Hardy …“ Weiterlesen
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12.06.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte„… aber voraus, dass die Plagiateigenschaft bewiesen ist. Die Darlegungs- und Beweislast trifft dabei den urheberrechtlich Berechtigten. Einem eBay-Verkäufer ist es auch grundsätzlich zuzumuten …“ Weiterlesen