Edelstahl Rostfrei – Abmahnung von Linderhaus Stabreit Legal - Marke „Edelstahl rostfrei“ (2022)

  • 2 Minuten Lesezeit

Seit einigen Jahren vertreten wir regelmäßig Mandanten, die eine Abmahnung vom Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. und den Rechtsanwälten Linderhaus Stabreit Legal erhalten haben. 

Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Markenrecht nutzen. 

Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung nebst Telefonnummer an info@wd-recht.de oder rufen Sie uns an: 0251/20868030. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Abmahnung wegen der Marke „Edelstahl Rostfrei“ – Worum geht es?

Der Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V.  ist Inhaber verschiedener Bildmarken in Bezug auf das Logo „Edelstahl Rostfrei“. Der Verband ist z.B. Inhaber der Europäischen Bildmarke (UM 467 42 31) und der deutschen Marke (DE 30 2017 014 667).  Im Rahmen der Abmahnung wird darauf hingewiesen, dass die Marken sowohl durch den Verband als auch von mehr als 1.100 Mitgliedern intensiv seit den 60er Jahren genutzt werde.  Der Verband lege zudem Wert auf eine sachgerechte Verbreitung des „Qualitätssiegels“.

Den betroffenen Unternehmen wird vorgeworfen, dass diese die Marke nutzen, ohne dass sie Mitglied des Verbandes seien. Die Nutzung stelle damit eine Markenrechtverletzung zu Lasten des Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. dar. Es handelt sich also um eine markenrechtliche Abmahnung.

Es wird sodann die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 100.000 € verlangt. Die Unterlassungserklärung enthält zudem die Pflicht zur Auskunft und unter Angabe der Art, des Zeitpunkts und der Auswahl der Maßnahmen. Der Empfänger der Abmahnung soll insbesondere über

  • Dauer der Nutzung und Herkunft der Zeichen
  • die Liefermengen, Lieferzeit und Lieferpreise,
  • Name und Anschriften von Lieferanten,
  • Name und Anschriften von gewerblichen Abnehmern

Auskunft erteilen.


Wie sollte man auf die Abmahnung des Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. reagieren?

Wir kennen den Gegner und das Vorgehen seit Jahren. Wir haben bereits mehrfach über diese Abmahnungen berichtet und können Ihnen eine optimale Beratung und Vertretung durch einen Spezialisten für Markenrecht anbieten.

Immer falsch ist es, die Unterlassungserklärung ohne fachanwaltliche Prüfung zu unterschreiben. Die Reichweite der Unterlassungserklärung wird regelmäßig falsch eingeschätzt. 

Insbesondere die Beseitigungspflichten in Bezug auf Speicherungen im Internet werden häufig übersehen. Bereits jetzt sollten Betroffene folgende Tipps beachten:

Unsere Expertentipps lauten daher:

  •             Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •             keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •             Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •             Fachanwalt kontaktieren.

 

Kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück. Weitere nützliche Tipps finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/abmahnung-markenrecht-10-punkte-die-sie-kennen-sollten/


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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