Einstweilige Verfügung von MO Streetwear GmbH / von Have Fey Rechtsanwälte / Marke: TADDY – so reagieren Sie richtig!

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Aktuell erreichen uns mehrere einstweilige Verfügungen des Landgerichts Hamburg, welche durch die Firma MO Streetwear GmbH und den Rechtsanwälte von Have Fey beantragt wurden. Hintergrund ist, dass die betroffenen Unternehmen nicht richtig oder nicht rechtzeitig auf die Abmahnung der Rechtsanwälte von Have Fey, betreffend die Marke „TADDY“, reagiert haben und keinen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Verteidigung beauftragt hatten.

Nun sind weitere Kosten und ein Gerichtsverfahren entstanden. Dies wäre bei frühzeitiger Hinzuziehung eines spezialisierten Fachanwaltes für gewerblichen Rechtsschutz vermeidbar gewesen.

Wir kennen die Abmahnung und das Vorgehen aus vielen Mandaten, die uns in dieser Sache in der Vergangenheit erteilt wurden. Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht können wir betroffenen Unternehmen daher eine optimale Beratung und Vertretung anbieten. Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung oder bereits eine einstweilige Verfügung erhalten haben, können Sie gerne unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nutzen. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung oder die einstweilige Verfügung nebst Telefonnummer per E-Mail an info@wd-recht.de . Wir melden uns umgehend bei Ihnen.


Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg wegen Verletzung der Marke „TADDY“

Über die vorausgegangene Abmahnung der Rechtsanwälte von Have Fey und der Firma MO Streetwear GmbH haben wir bereits an anderer Stelle vielfach berichtet. 

Weitere Infos mit Verhaltenstipps finden Sie unter:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-der-kanzlei-von-have-fey-und-mo-streetwear-gmbh-2024-221379.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-den-rechtsanwaelten-von-have-fey-fuer-mo-streetwear-gmbh-marke-gaya/




In Bezug auf die einstweilige Verfügung gilt Folgendes:

Wenn Ihnen eine einstweilige Verfügung durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt wird, sollten Sie Ruhe bewahren und die zugestellten Schriftstücke genau lesen. Kontrollieren Sie, wem die einstweilige Verfügung dem richtigen Empfänger zugestellt wurde und wer als Antragsgegner bezeichnet wird. Des Weiteren müssen Sie nun tätig werden. Sie müssen die vorgeworfene Handlung umgehend unterlassen. Dies bedeutet für die Zukunft, dass Sie z.B. das Bekleidungsstück nicht mehr unter der Marke „Taddy“ anbieten. Bereits begangene Handlungsformen müssen beseitigt werden.


Vorsicht bei Beseitigungspflichten!

Für Laien nicht zu erkennen ist, wie weit die Beseitigungspflichten gehen. Die Rechtsprechung legt dem Unterlassungsschuldner sehr weitreichende Pflichten (z.B. Google Caches, Rückruf, etc.) auf. Empfänger einer einstweiligen Verfügung sollte sich hierzu unbedingt von einem Markenanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten lassen. Dies gilt auch für das weitere Verfahren.

Insbesondere ist zu prüfen, ob die Marke tatsächlich verletzt wurde. Hierzu muss auch die Antragsschrift eingesehen werden, mit der die Rechtsanwälte von Have Fey die einstweilige Verfügung beantragt haben.


Widerspruch oder Abschlusserklärung?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten auf eine einstweilige Verfügung zu reagieren. Die häufigsten Reaktionen sind entweder – wenn man die einstweilige Verfügung für falsch hält – ein Widerspruch zu erheben (Anwaltszwang) oder die einstweilige Verfügung als abschließende Regelung anzuerkennen (förmliche Abschlusserklärung). 

Zwar ist ein Widerspruch grundsätzlich nicht fristgebunden, trotzdem muss nach Erhalt einer einstweiligen Verfügung schnell reagiert werden, da andernfalls weitere Kosten entstehen können. So kann der Antragsteller Sie nach einer gewissen Frist kostenpflichtig zur Abgabe einer Abschlusserklärung auffordern und im Anschluss sogar eine Hauptsacheklage einreichen.  Die notwendigen Entscheidungen müssen daher sehr kurzfristig getroffen werden.

Wir sind als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz auf markenrechtliche Auseinandersetzungen spezialisiert und kennen die Gegenseite und das Vorgehen bereits. Nutzen Sie unsere Erfahrung und fordern Sie eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung oder einstweiligen Verfügung an!




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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