Elternunabhängiges BAföG: Wer es erhält und wie Sie es beantragen
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Inhaltsverzeichnis
- Unter welchen Voraussetzungen erhält man elternunabhängiges BAföG?
- Elternunabhängiges BAföG: Wie viel Vermögen darf man besitzen?
- Muss man elternunabhängiges BAföG zurückzahlen?
- Wie viel BAföG erhält man ab 2024/25?
- Wie beantragt man elternunabhängiges BAföG?
- Wie gehen Sie gegen einen BAföG-Bescheid vor?
Experten-Autor dieses Themas
Egal ob Berufsausbildung oder Studium: Wenn Kinder eine Berufsfachschule oder eine Hochschule besuchen, sind deren Eltern grundsätzlich verpflichtet, den Lebensunterhalt und die Ausbildung ihres Kindes finanziell abzusichern. Können Eltern dies nicht oder nur teilweise, hat der Auszubildende einen Anspruch auf eine individuelle Ausbildungsförderung gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Zur Berechnung des Anspruchs auf BAföG wird das eigene Einkommen und Vermögen des Auszubildenden und das seiner Eltern herangezogen. Jedoch ist es auch möglich, unabhängig von den Eltern BAföG zu erhalten. Unter welchen Umständen ist es möglich, dass das elterliche Einkommen nicht angerechnet wird?
Unter welchen Voraussetzungen erhält man elternunabhängiges BAföG?
Um BAföG-Leistungen unabhängig vom Einkommen der Eltern zu erhalten, muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt werden:
- Zweiter Bildungsweg: wenn ein Abendgymnasium oder Kolleg besucht wird (um beispielsweise das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachzuholen),
- Ü30: wenn diejenige Person, die den BAföG-Bedarf hat, vor dem Beginn des Studiums/der Ausbildung das 30. Lebensjahr erreicht,
- Fünf Jahre Erwerbstätigkeit: wenn diejenige Person, die den BAföG-Bedarf hat, vor dem Beginn des Studiums/der Ausbildung nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre lang einer den Lebensunterhalt sichernden Erwerbstätigkeit nachgegangen ist,
- Drei Jahre Ausbildung + drei Jahre Erwerbstätigkeit: wenn diejenige Person, die den BAföG-Bedarf hat, kurz vor dem Beginn des Studiums/der Ausbildung eine dreijährige qualifizierte Ausbildung mit anschließender dreijähriger den Lebensunterhalt sichernder Erwerbstätigkeit nachweisen kann (insgesamt also sechs Jahre),
- Aufenthaltsort unbekannt: wenn der Antragsteller glaubhaft machen kann, dass der Aufenthaltsort der Eltern ihm nicht bekannt ist.
Die gesetzliche Grundlage zu den Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG bildet § 11 des BAföG.
Elternunabhängiges BAföG: Wie viel Vermögen darf man besitzen?
Wenn Sie einen Antrag auf BAföG stellen, werden vor allem Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse genauestens geprüft. Sie müssen sämtliche Einkommen und Vermögen offenlegen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Kraftfahrzeuge (Zeitwert)
- Bargeld und Guthaben auf Giro- und Onlinekonten (auch Paypal oder Apple Pay)
- Versicherungen
- Altersvorsorgen (auch Riester-Rente)
- Immobilien
- Luxusgüter
- Edelmetalle, Wertpapiere
- Forderungen, Rechte usw.
Ihrem Vermögen steht ein Freibetrag entgegen, der nicht auf Ihr Vermögen angerechnet werden darf. Für das Jahr 2024 waren das 15.000 Euro für Antragsteller unter 30 Jahren. Wer das 30. Lebensjahr bereits vollendet hat, darf sogar über ein Vermögen in Höhe von 45.000 Euro verfügen, das nicht angerechnet werden darf (§ 29 BAföG). Die genannten Beträge gelten auch für das Jahr 2025.
Das errechnete Vermögen kann gemindert werden, indem Verbindlichkeiten (Schulden und Lasten) davon abgezogen werden. Solche Verbindlichkeiten sind zum Beispiel Studien- oder Bildungskredite von Kreditinstituten, Darlehen (auch privat) oder auch Steuernachzahlungen, die Sie noch leisten müssen. Vom verbleibenden Vermögen wird nun der entsprechende Freibetrag abgezogen. Bleibt Vermögen übrig, muss dieses anteilig aufgebraucht werden, um BAföG-Leistungen zu erhalten.
Muss man elternunabhängiges BAföG zurückzahlen?
Die Antwort lautet kurz und bündig: Ja. Elternunabhängiges BAföG muss genauso zurückgezahlt werden wie „normales“ BAföG auch. Die Obergrenze des zurückzuzahlenden BAföG-Darlehens beträgt zurzeit maximal 10.010 Euro und beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderung. Vierteljährlich müssen 390 Euro zurückgezahlt werden. Wenn Sie das Darlehen in einer Summe zurückzahlen können, erhalten Sie einen zum Teil sehr hohen Nachlass, der mehrere Tausend Euro betragen kann (vgl. Webseite des Bundesverwaltungsamts)
Wie viel BAföG erhält man ab 2024/25?
Durch die Änderung des BAföG vom 24.07.2024 (29. BAföGÄndG, Bundesgesetzblatt-Nr.: 249, Bundesministerium für Bildung und Forschung) ist der Förderungshöchstbetrag um 6,2 Prozent auf monatlich 992 Euro gestiegen. Für über 30-Jährige ist der Höchstsatz sogar auf bis zu 1088 Euro gestiegen. Die Änderungen greifen erstmals zum Wintersemester 2024/25 (zum 01.10.2024). Es kamen jedoch noch weitere Änderungen dazu, wie zum Beispiel:
- Einführung der Studienstarthilfe in Höhe von 1000 Euro
- Anhebung der Altersgrenze auf 45 Jahre
- Anhebung des Wohnbedarfszuschlags auf 380 Euro (vorher 360 Euro)
- Einführung des Flexibilitätssemesters (neu: auch ohne Vorliegen bestimmter Gründe)
- Verlängerung der Entscheidungsfrist beim ersten Fachrichtungswechsel bis zum fünften Semester (vorher bis zum vierten Semester)
Wie beantragt man elternunabhängiges BAföG?
Das elternunabhängige BAföG wird bei einem der zugeordneten Hochschule zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) beantragt. Da Sie sich zuerst an einer Hochschule einschreiben müssen, bevor ein BAföG-Antrag bearbeitet wird, erfahren Sie an der Hochschule auch die Zuständigkeit des betreffenden Amtes. Beim dortigen BAföG-Amt stellen Sie einen ganz „normalen“ BAföG-Antrag, gesonderte Anträge oder Formulare für elternunabhängiges BAföG gibt es nicht. Vielmehr prüft das BAföG-Amt Ihren Anspruch von Amts wegen eingehend anhand Ihrer Angaben zu Alter, Biografie (Ausbildung, Berufstätigkeit) und Ihrer Nachweise über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Auf dieser Grundlage erlässt das BAföG-Amt einen entsprechenden Bescheid. Seit 2021 kann der Antrag auch digital – wie zum Beispiel durch die „BAföG Digital-App“ – gestellt werden.
Wie gehen Sie gegen einen BAföG-Bescheid vor?
Nicht jeder Antragsteller ist mit dem Bescheid des BAföG-Amtes einverstanden. Sei es, weil beispielsweise der Antrag auf elternunabhängiges BAföG abgelehnt oder bestimmte Nachweise nicht berücksichtigt wurden. Hier gilt es, zuerst nach den Ablehnungsgründen zu schauen. Fehlen vielleicht noch Unterlagen, die Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse untermauern? Oder sind Sie mit Teilen des Bescheides wie der bewilligten Höhe der Förderung nicht einverstanden? Am Ende des Bescheides finden Sie eine Rechtsbehelfsbelehrung. In dieser wird Ihnen mitgeteilt, wie, wo und innerhalb welcher Frist Sie sich gegen den Bescheid wehren können.
In der Regel können Sie nach Bekanntgabe des Bescheides innerhalb eines Monats Widerspruch erheben. Gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) § 70 können Sie dies schriftlich, in elektronischer Form, schriftformersetzend oder zur Niederschrift bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, tun. Aber: Es kann sein, dass in Ihrem Bundesland ein Widerspruch nicht möglich ist und Sie direkt Klage erheben müssen. Denn vereinzelt wurde das Widerspruchsverfahren beziehungsweise Vorverfahren abgeschafft, um die jeweiligen Verwaltungen zu entlasten. Erkundigen Sie sich daher zur Sicherheit am besten bei einem Anwalt für Verwaltungsrecht nach den notwendigen und richtigen rechtlichen Schritten.
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Rechtstipps zu "Elternunabhängiges BAföG"
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