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Elternunterhalt - Dürfen Sozialämter Auskunft über das Einkommen der Geschwister erteilen?

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Kinder sind für ihre pflegebedürftigen Eltern unterhaltspflichtig. Trägt das Sozialamt die Pflegekosten, kann es den Unterhalt selbst fordern. Geschwister haben mitunter den Verdacht, dass ihre Geschwister zu wenig zahlen, können dies aber nicht beweisen.

Auskunftspflicht des Sozialamtes?

Ist das Sozialamt verpflichtet, über die Einkommensverhältnisse der Geschwister Auskunft zu erteilen? Diese Frage lässt sich nicht einheitlich beantworten. Grundsätzlich ist das Sozialamt zum Datenschutz verpflichtet. Die Auskünfte, die jemand dem Sozialamt über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse gibt, unterliegen dem Sozialdatenschutz. Sie dürfen im Verwaltungsverfahren nicht weitergeben werden. Solange die Unterhaltsansprüche auf Verwaltungsebene geprüft werden, besteht also kein Anspruch auf Auskunft gegen das Sozialamt über die finanziellen Verhältnisse der Geschwister.

Änderung der Beweislast im Prozess

Wenn es im Verwaltungsverfahren nicht zu einer Einigung kommt, wird das Sozialamt vor dem Familiengericht Klage gegen das unterhaltspflichtige Kind erheben. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, die Höhe der Forderung zu bestreiten und vorzutragen, dass andere Geschwister möglicherweise für einen höheren Anteil leistungsfähig sind. Das Sozialamt ist dann für die Richtigkeit seiner Berechnung beweispflichtig. Es muss dem Gericht die finanziellen Verhältnisse der anderen Geschwister nachvollziehbar darlegen, damit die Berechnungen vom Gericht geprüft werden können.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und entspricht dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Eine individuelle Beratung wird dadurch nicht ersetzt. Jeder einzelne Fall erfordert fachbezogenen Rat unter Berücksichtigung seiner konkreten Umstände. Ohne detaillierte Beratung kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers.


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