Erneut: Abmahnung der WSI GmbH wegen Grundpreisangaben (PAngV) durch RAin Daniela Schmidt

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WSI GmbH mahnt erneut Getränkehändler u. a. wegen fehlender Grundpreisangaben (PAngV) durch RAin Daniela Schmidt ab (Streitwert 20.000,- Euro)

Aktuell mahnt die WSI GmbH (Geschäftsführer Dino und Denny Laube), ein Getränkehändler aus Weyhe (www.getraenke-handel.com), eBay-Verkäufer über die Rechtsanwältin Daniela Schmidt aus Bremen unter anderem wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung (PangV) ab.

Uns lagen in der Vergangenheit bereits Abmahnung der WSI GmbH vor. Wir berichteten hier:

Abmahnung der WSI GmbH durch Rechtsanwältin Daniela Schmidt | Fehlende Angabe bei Weinen auf ebay.de

Was wird gefordert?

Die Firma behauptet unter anderem, dass der betroffene Verkäufer auf eBay gegen die PAngV verstoßen habe, da er bei einem Online-Angebot von Getränken keine Grundpreisangabe gemacht habe. Zudem soll der Hinweis auf die Promilleangaben bei alkoholischen Getränken fehlen.

Gefordert wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung binnen Frist. Zudem werden Anwaltsgebühren aus einem Streitwert i. H. v. 20.000,- Euro (!) verlangt, mithin 1.171,57 Euro.

Was ist zu tun?

Unterzeichnen Sie keinesfalls die vorformulierte Unterlassungserklärung vorschnell, da diese einem sehr weitreichendem und abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt. Dies kann existenzielle Folgen haben, da Sie sich für die Zukunft für jeden Verstoß gegen die Erklärung zur Zahlung einer horrenden Vertragsstrafe an die Firma verpflichten.

Wenn Sie die Abmahnung hingegen ignorieren, drohen gerichtliche Schritte, die mit weiteren Kosten verbunden sind.

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Sollte der Vorwurf zutreffen, so bleibt zu prüfen, ob eine eingeschränkte, sprich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden kann.

Zudem bestehen gute Chancen, die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren, da der Streitwert unseres Erachtens nach zu hoch bemessen ist.

Wir helfen Ihnen!

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei.de und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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