Erneut: EuroConsum e.V. erwirkt einstweilige Verfügung wegen Benutzung der Bezeichnung „Psychotherapeut“

  • 4 Minuten Lesezeit


Der Verein EuroConsum e.V. (früher Deutscher Konsumentenbund e.V.) geht bereits seit einiger Zeit gegen die unzulässige Benutzung der Bezeichnung „Psychotherapeut“ vor. Wer zu einer entsprechenden Abmahnung keine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgibt, der muss mit der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens rechnen. Dies zeigen mehrere hier in der Kanzlei vorliegende Fälle. Wenn Ihnen auch ein Schreiben des Vereins oder ein gerichtlicher Beschluss zugestellt worden ist, stehe ich Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.


Zum Verein EuroConsum e.V.:

Über den Verein EuroConsum e.V. hatte ich hier bereits berichtet, denn der Verein war in der Vergangenheit unter einem anderen Namen tätig: Deutscher Konsumentenbund e.V..

Abmahnung von EuroConsum e.V. erhalten? Wer ist das?

Zum außergerichtlichen Vorgehen des Vereins: „Unterlassungsaufforderung und Konsultation zur Vermeidung eines Rechtsstreits“

Der Verein EuroConsum e.V. verschickt zunächst ein Schreiben mit dem Betreff „Unterlassungsaufforderung und Konsultation zur Vermeidung eines Rechtsstreits“. Inhaltlich handelt es sich bei diesem Schreiben um eine Abmahnung, mit der auf ein rechtswidriges Verhalten hingewiesen wird.


In mehreren hier in der Kanzlei vorliegenden Fällen geht um die Benutzung der Bezeichnung „Psychotherapeut“, ohne zur Führung der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ berechtigt zu sein. Der Verein wird jedoch auch in anderen Fällen tätig. Mit den außergerichtlichen Schreiben des Vereins wird dazu aufgefordert, die beanstandeten Praktiken sofort einzustellen, die beanstandeten Praktiken künftig zu unterlassen und insoweit eine Erklärung mit einer Konventionalstrafe abzugeben und eine Zahlung zu leisten (in den hier vorliegenden Fällen: 499,29 Euro).


Erfolgt auf das außergerichtliche Schreiben des Vereins keine Reaktion, wird im nächsten Schritt ein gerichtliches Verfahren eingeleitet. Hier in der Kanzlei liegen mehrere Fälle vor, in denen durch die Gesellschaft für Prozessführung für den EuroConsum e.V. eine gerichtliche Eilentscheidung (einstweilige Verfügung) erwirkt worden ist.  


Zum weiteren Vorgehen des Vereins: "Verbietungsantrag im einstweiligen Rechtsschutz"


Bei einem „Verbietungsantrag im einstweiligen Rechtsschutz“ handelt es sich um einen Antrag auf Erlass einer gerichtlichen Eilentscheidung (einstweilige Verfügung). Mit einem solchen Antrag kann ein Beschluss erwirkt werden, der sofort einzuhalten ist. In den hier in der Kanzlei vorliegenden Fällen ist den Betroffenen mit entsprechenden gerichtlichen Beschlüssen aufgegeben worden, den Begriff „Psychotherapeutin“ / „Psychotherapeut“ zur Bezeichnung von Personen zu benutzen, ohne dass diese Personen zur Führung der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ / „Psychotherapeut“ befugt sind. Für den Fall der Zuwiderhandlung wird (wie entsprechenden Beschlüssen üblich) Ordnungsgeld bis zu 250.000,- EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, angedroht.


Was Sie tun sollten, wenn Ihnen ein gerichtlicher Beschluss zugestellt wird:


Das Wichtigste vorab:


Sie müssen die gerichtlichen Anordnungen beachten. Ob Sie den erhobenen Vorwurf für berechtigt halten oder nicht, spielt juristisch keine Rolle. Sie müssen sofort alle ihnen möglichen Maßnahmen veranlassen, um die Einhaltung der gerichtlichen Anordnungen sicherzustellen. Anderenfalls droht ein Antrag auf Verhängung eines Ordnungsgeldes (Strafzahlung).


Überprüfen Sie also umfassend und sehr sorgfältig, wo Sie Änderungen vornehmen müssen, um die gerichtlichen Anordnungen einzuhalten. Veranlassen Sie die erforderlichen Änderungen so schnell wie möglich und dokumentieren Sie Ihre entsprechenden Maßnahmen. Dies allein genügt jedoch nicht: Sie müssen auch überprüfen, ob Ihre Maßnahmen erfolgreich waren. Vorsorglich sollten Sie auch dies dokumentieren.


Und dann?


Eine gerichtliche Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz dient als Eilentscheidung nur der vorläufigen Klärung, dass ein bestimmtes Verhalten zunächst unterlassen werden soll. Um hierzu eine abschließende gerichtliche Klärung herbeizuführen, müsste anschließend eigentlich noch ein gesondertes Klageverfahren durchgeführt werden, wodurch weitere Kosten entstehen würden. Die entsprechenden Weiterungen können jedoch durch die Abgabe einer sogenannten Abschlusserklärung vermieden werden. Mit den entsprechenden Überlegungen sollte man sich allerdings nicht viel Zeit lassen, sonst droht eine kostenpflichtige Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung. Offenbar um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, die betroffenen Gegner mit unnötigen Kosten belasten zu wollen, hatte der EuroConsum e.V. in den hier in der Kanzlei vorliegenden Fällen bereits im Zusammenhang mit der Zustellung der einstweiligen Verfügung auf die Erforderlichkeit einer Abschlusserklärung zur Beendigung des Verfahrens hingewiesen.


Meine Empfehlungen:


Eine Abmahnung des Vereins EuroConsum e.V. sollten Sie unbedingt ernst nehmen, da Sie bei Nichtbeachtung oder einer falschen Reaktion mit einem Verbietungsantrag im einstweiligen Rechtsschutz, dem Erlass eines gerichtlichen Beschlusses und erheblichen Mehrkosten (Anwaltskosten und Gerichtskosten) rechnen müssen.


Wenn Ihnen ein gerichtlicher Beschluss zugestellt worden ist, sollten Sie so schnell wie möglich den Sachverhalt klären und sich hierzu fachkundig anwaltlich beraten lassen.


Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Betroffene, die eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten haben. Daher verfüge ich über Erfahrung aus einer Vielzahl von entsprechenden Verfahren.


Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Meine Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Sie haben auch Post vom Verein EuroConsum e.V. oder vom Gericht erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung oder einen gerichtlichen Beschluss erhalten haben:


  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Internetrecht-Rostock.de

Möglicherweise ebenfalls interessant für Sie:

Der Deutscher Konsumentenbund e.V. macht Vertragsstrafe geltend und fordert neue Unterlassungserklärung


Bestrafungsantrag: Deutscher Konsumentenbund macht Ordnungsgeld nach Verstoß gegen einstweilige Verfügung geltend


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes Richard

Beiträge zum Thema