Erneut: HvLS-Abmahnung wegen eBay-Handel durch Markenglas.de – Ralph Schneider – WDR berichtete

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Erneut: Abmahnung von Kanzlei HvLS für Markenglas.de (Ralph Schneider) wegen scheinprivatem Handeln. Der WDR berichtete!

Neues aus der Abmahnpraxis

Erneut liegen uns aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Hämmerling – von Leitner-Scharfenberg Rechtsanwälte in Partnerschaft, Berlin für den Onlineshop Markenglas.de, Inhaber Ralph Schneider, vor. Privaten eBay-Verkäufern wird abermals das Handeln als scheinprivate Händler vorgeworfen.

Zum Vorwurf:

Ralph Schneider vertreibt über seinen Onlineshop Markenglas.de Gläser und Bar-Utensilien. Erneut mahnt er eBay-Verkäufer, die beispielsweise Biergläser auf eBay anbieten, wegen des Vorwurfs des Scheinprivaten-Handelns ab. Dadurch würden gesetzliche Informationspflichten, wie die korrekte Anbieterkennzeichnung und das Vorhalten einer Widerrufsbelehrung verletzt werden. 

Wir berichteten bereits in der Vergangenheit über dieses Vorgehen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ebay-abmahnung-ralph-schneider-von-markenglasde-durch-kanzlei-haemmerling-von-leitner-scharfenberg_133056.html

Auch in den aktuellen Fällen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 984,60 EUR (Streitwert: 20.000 EUR) und mehr gefordert. 

Die betroffenen eBay-Verkäufer sind zu meist durch den Vorwurf überrascht, da sie sich (oftmals zu Recht) als Privat-Verkäufer wähnten. 

Auch dem WDR war dieses Vorgehen Anlass genug, uns in diesem Kontext zu interviewen und diesen Beitrag über das Vorgehen von markenglas.de zu veröffentlichen:

https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/servicezeit/video-abmahnung-nach-eBay-verkauf-100.html

Achtung: Die Kanzlei HvLS ist uns für ein rigoroses und gerichtliches Vorgehen bekannt. So liegen uns zahlreiche gerichtliche Verfahren (einstweilige Verfügungsverfahren, gerichtliches Mahnverfahren, Kostenklagen, etc.) vor. Hierdurch entstehen in der Regel sehr hohe, weitere Kosten. Wir empfehlen daher eindringlich die anwaltliche Begutachtung jedes Einzelfalles, um effektiv reagieren zu können.

Unser Rat:

In den meisten dieser Fälle ist die rechtliche Situation leider nicht allzu eindeutig. Die Rechtsprechung hat zur Abgrenzung privaten und gewerblichen Handelns eine Vielzahl von Indizien aufgestellt (Anzahl der Verkäufe, Verkauf von Neuware etc.). Für einen juristischen Laien ist die rechtliche Einordnung der eignen Verkaufstätigkeit kaum vorzunehmen.

Hier ist anwaltlicher Rat gefragt.

Wir helfen Ihnen!

Gerne wenden Sie sich mit Ihrem Fall an uns für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen derartige Abmahnungen verteidigen.

Ihr Rechtsanwalt Sebastian Günnewig 

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

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In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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