Erneut: Schmidt Spiele GmbH durch die Rechtsanwälte Sonnenberg Fortmann 24IP Law Group wegen „Kniffel“ „Mensch ärger dich nicht“, Marken Abmahnung auf eBay, Amazon, Etsy

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Die Schmidt Spiele GmbH geht auch weiterhin gegen unlautere Benutzung von Marken wie „Kniffel, „Mensch ärger dich nicht“, „Spitz pass auf“ etc. durch Anbieter von Gesellschaftsspielen mit Hilfe der Kanzlei Sonnenberg Fortmann 24IP Law Group vor.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.

Zum Hintergrund

Wir berichteten bereits mehrfach in der Vergangenheit:

https://e-commerce-kanzlei.de/erneut-abmahnung-der-schmidt-spiele-gmbh-durch-die-rechtsanwaelte-sonnenberg-fortmann-24ip-law-group-unerlaubte-benutzung-der-marke.html

https://e-commerce-kanzlei.de/abmahnung-von-schmidt-spiele-gmbh-durch-die-rechtsanwaelte-sonnenberg-fortmann-24ip-law-group.html

Die Firma schreibt auf der eigenen homepage über sich u.a.: 

„Der Verlag Schmidt Spiele gehört zu den bekanntesten deutschen Spieleherstellern. Er umfasst die Marken Schmidt Spiele für Puzzles, Plüsch, Kinder-, Familien- und Erwachsenenspiele, Drei Magier, die für anspruchsvolle Kinderspiele steht, sowie Selecta im Bereich Holzspielzeug.An die 1000 verschiedene Artikel stecken im Schmidt Spiele-Programm. Dazu gehören Klassiker, wie Mensch ärgere Dich nicht,  Kniffel und Ligretto, aber auch mehr als 150 Artikel, die jährlich als Neuheiten erscheinen.“

Der Schmidt Spiele GmbH Spieleverlag ist Inhaber diverser Marken, wie zum Beispiel der Wortmarke „Kniffel“ (CTM008117988 und CTM010592434), der Bildmarke zum Spiele-Klassiker „Mensch ärgere dich nicht“ (CTM010592095 und CTM010592103), der Bildmarke „Die drei Magier“ (CTM016277311 und CTM013083671), der Wortmarken Flipmiis (CTM 013085188), Twonster (CTM013289749), Frakkx (CTM013507355), Dice Duell (CTM017634651), Puzzle Pad (CTM002996049), Kniffel Dice Duel (CTM017899714) u.v.m.

Betroffen sind Anbieter von Gesellschaftsspielen auf eBay, Amazon, Etsy etc.

Es werden (immer wieder) Markenverletzungen an insbesondere „Mensch ärger dich nicht“ (auch bzgl. Lego Spiel „Ludo“) und/oder gerügt und verfolgt.

Gefordert wird Auskunft, die Unterzeichnung einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung und Erstattung der Rechtsanwaltskosten, ausgehend von einem Streitwert i.H.v. (zumeist) 100.000,- Euro, mithin 1.973,90 Euro. Teilweise wird auch ein Streitwert von 150.000,- Euro zu Grunde gelegt (somit Kosten von 3.020,34 Euro).


Unser Rat 

Bewahren Sie Ruhe und lassen die Abmahnung noch binnen Frist anwaltlich überprüfen.

Die Vorwürfe sind juristisch zu überprüfen. 

Wir konnten schon zahlreiche Online-Händler erfolgreich gegen derartige markenrechtliche Abmahnungen verteidigen.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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