Ernst Westphal e.K. – begründeter Verdacht rechtsmissbräuchlichen Vorgehens

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Ernst Westphal e.K. lässt durch den Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel seit Jahren Abmahnungen aussprechen, Gegenstand der Abmahnungen ist der Vorwurf, dass die Abgemahnten als private Verkäufer auftreten, obwohl nach der Anzahl der Verkäufe, der Bewertungen und der Art der Produkte (Neuware) von einem gewerblichen Handeln auszugehen ist. Dies stellt nach Auffassung von Ernst Westphal e.K eine Irreführung und damit einen Wettbewerbsverstoß dar. In den Abmahnungen werden die Abgemahnten aufgefordert eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben sowie Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 15.000 € zu erstatten. 

Wir haben bereits mehrfach solche Abmahnungen abgewehrt und zusätzlich auch erfolgreich unsere Kosten für die Verteidigung beim Landgericht Hamburg eingeklagt, da wir der Auffassung sind, dass die Abmahnungen unberechtigt und  rechtsmissbräuchlich sind.  

Diese Auffassung hat das Gericht in mehreren Verfahren geteilt.  Nunmehr konnten wir erreichen, dass ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Köln zurückgewiesen wurde.  Auch das Landgericht Köln (Beschluss vom 12.06.2023) teilt unsere Auffassung, dass bei der streitgegenständlichen Abmahnung ein begründeter Verdacht rechtsmissbräuchlichen Vorgehens vorliege. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Ernst Westphal e.K. könnte gegen den Beschluss noch eine sofortige Beschwerde einlegen. Wir können in jedem Fall weiterhin bei Abmahnungen der Ernst Westphal e.K. nicht empfehlen eine Unterlassungserklärung abzugeben und/oder die Rechtsanwaltskosten an die Gegenseite zu zahlen. Vielmehr sollte man sich gegen solche Abmahnungen zur Wehr setzen. 

Gerne helfen wir Ihnen dabei. Senden Sie uns die Abmahnung an kanzlei[at]dr-schenk.net oder rufen Sie uns einfach an unter 0421- 56638780


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