Etsy Marken Abmahnung von Pink Floyd (1987) Ltd. durch Kanzlei Gutsch und Schlegel Merchandise Fanartikel Kunstdruck

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Uns liegt wieder eine Abmahnung der Pink Floyd (1987) Ltd. durch die Kanzlei Gutsch und Schlegel zur Prüfung vor. 

Diesmal geht es nicht um den Verkauf von CDs/DVDs sondern um den Verkauf von Merchandise bzw Fan-Artikeln / Dekoration. 

Zum Hintergrund


Wir berichteten bereits über urheberrechtliche Abmahnungen der Kanzlei für Pink Floyd

https://www.anwalt.de/rechtstipps/urhg-abmahnung-der-pink-floyd-music-ltd-durch-kanzlei-gutsch-und-schlegel-wg-dvdcd-verkauf_180204.html

Nun ist ein online Händler von Wanddekoration betroffen, der die Bezeichnung „Pink Floyd“ nutze (Etsy + Onlineshop).

Es geht um die Marken und Kennzeichnungsrechte an der Wortmarke „PINK FLOYD“ (EUIPO: 014996391). 

Die Pink Floyd (1987) Ltd. sei exklusiv zur Herstellung und Lizensierung von Merchandiseingprodukten, Wandtafeln und Kunstdrucken, unter Verwendung des entsprechenden Zeichens berechtigt.

Gefordert wird Auskunft und Vernichtung.

Zudem die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Schadensersatz nach Lizenzanalogie i.H.v. 2.500,- Euround Aufwendungsersatz für die anwaltliche Abmahnung i.H.v. 1.927,10 Euro (Gegenstandswert: 77.500,- Euro).


Wir helfen Ihnen!


Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten. 

Der Vorwurf ist juristisch zu prüfen. 

Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft, da derartige vorformulierte Erklärungen oftmals zu weit gefasst sind. Hie bleibt zu prüfen, ob eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann. 

Ignorieren Sie hingegen die Forderung drohen gerichtliche Schritte z.B. durch Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens.

Auch die geltend gemachten Gebühren dürften zu überprüfen und können gegebenenfalls zu reduzieren sein.



Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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